Wichtiges Abgasskandal-Urteil: BGH spricht Restschadensersatz zu

23. Feb
Wer einen illegal manipulierten Neuwagen gekauft hat, kann bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchsetzen. Das haben die Richter am Bundesgerichtshof aktuell entschieden. Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema.

Am Bundesgerichtshof (BGH) wurde aktuell ein Grundsatzurteil von großer Bedeutung verkündet. Die obersten Zivilrichter Deutschlands haben entschieden, dass die Besitzer von illegal manipulierten Diesel-Fahrzeugen unter bestimmten Umständen zehn Jahre lang Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchsetzen können. Wir von VerbraucherHammer haben alle wichtigen Infos zu dieser extrem wichtigen Entscheidung zusammengefasst.

Schadensersatzansprüche verjähren normalerweise nach drei Jahren

Im Herbst 2015 flog der VW-Abgasskandal auf. Kurze Zeit später war klar, dass allein in Deutschland rund 2,5 Millionen Diesel-Fahrzeuge von den Manipulationen betroffen sind. Dass die Halter dieser Fahrzeuge Anspruch auf Schadensersatz haben, haben die BGH-Richter aber erst im Mai 2020 entschieden. Zu diesem Zeitpunkt waren die Schadensersatzansprüche der betroffenen Fahrzeughalter allerdings bereits verjährt. Deshalb haben fast nur VW-Halter, die ihre Rechte zu diesem Zeitpunkt bereits eingeklagt haben, von diesem Urteil profitiert.

Zivilrechtliche Ansprüche verjähren nämlich normalerweise innerhalb von drei Jahren. Wer bereits 2015 erfuhr, dass das eigene Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, hatte demnach nur bis zum 01. Januar 2019 Zeit, um die eigenen Ansprüche in der Sache geltend zu machen. Fahrzeughalter, die erst im Rahmen der 2016 durchgeführten Rückrufaktion von der Manipulation des eigenen Autos erfuhren, hatten immerhin noch bis zum 01. Januar 2020 Zeit für die Durchsetzung ihrer Rechte.

Restschadensersatzansprüche bestehen auch nach Eintritt der Verjährung für Neuwagenkäufer

Das neue BGH-Urteil ermöglicht nun aber auch die erfolgreiche Rechtsdurchsetzung für viele PKW-Besitzer, die ihre Rechte erst nach dem 01. Januar 2020 oder bislang noch gar nicht durchgesetzt haben. Die BGH-Richter haben nämlich entschieden, dass sich im Zusammenhang mit dem Abgasskandal auch sogenannte Restschadensersatzansprüche durchsetzen lassen. Diese sind bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf einklagbar.

Restschadenserstansprüche stehen bereits seit längerer Zeit im Mittelpunkt der juristischen Aufarbeitung des Abgasskandals. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht dazu, dass auch nach dem Eintritt der Verjährung Schadensersatzansprüche bestehen, wenn „der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt“ hat. Der BGH entschied aktuell, dass dies auf den Abgasskandal zutrifft, denn VW hat dadurch Profite erwirtschaftet, die der Konzern ohne die illegale Manipulation nicht eingefahren hätte.

Allerdings können nur Neuwagen-Käufer Restschadensersatzansprüche durchsetzen. Bereits vor knapp zwei Wochen entschieden die BGH-Richter nämlich im Rahmen mehrerer anderer Verfahren, dass Gebrauchtwagenkäufer keinen Anspruch auf Restschadensersatz haben. Das liegt daran, dass Volkswagen im Normalfall nicht wirtschaftlich von dem Weiterverkauf eines Autos profitiert.

Urteil lässt sich auf andere Hersteller übertragen

Von dem Urteil profitieren die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen, die seit Februar 2012 zugelassen wurden. Obwohl sich das Urteil auf VW-Autos mit dem Diesel-Motor EA189 bezieht, lässt es sich grundsätzlich auch auf die Klagen der Besitzer von Fahrzeugen anderer Hersteller übertragen.

Beispielsweise gingen einige Rückrufbescheide von manipulierten Opel-, Audi-, Mercedes-Benz- und Porsche-Fahrzeugen bereits im Jahr 2018 ein, weshalb bestehende Rechtsansprüche in der Sache möglicherweise zum 01. Januar 2022 verjährt sind. Auch die Halter dieser Fahrzeuge können sich jedoch auf das aktuelle BGH-Urteil berufen und Restschadensersatzansprüche durchsetzen.

VerbraucherHammer bietet kostenfreien Schadensersatz-Check

Ob Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals bestehen und wie hoch diese ausfallen, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Generell gilt: Betroffene Verbraucher sollten sich möglichst schnell über ihre rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren, denn die Höhe der möglichen Entschädigung sinkt mit jedem gefahrenen Kilometer.

Mit unserem VerbraucherHammer-Chat-Formular können die Halter von Diesel-Fahrzeugen in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Schadensersatzansprüche durchsetzen können und sich im Anschluss ganz unverbindlich über die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren.

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