Verwaltungsgericht Schleswig: VW-Diesel-Updates sind illegal

22. Feb
Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal wurde in dieser Woche ein Urteil verkündet, das Folgen für die gesamte Automobilindustrie haben könnte. Worum es genau geht, erklären wir von VerbraucherHammer nachfolgend.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat am Montag die Genehmigung mehrerer von Volkswagen entwickelter Abschalteinrichtungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als illegal eingestuft. Es ist die erste Entscheidung in einer Reihe ähnlich gelagerter Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das KBA. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, kommt es deutschlandweit erneut zu mehreren Millionen Rückrufen von Diesel-Fahrzeugen wegen des Abgasskandals.

Unabhängige Abgastests belegen erhöhten Schadstoffausstoß nach VW Software-Update

Dass Volkswagen zahlreiche Diesel-Fahrzeuge illegal manipuliert hat, ist nichts Neues. Das KBA rief bereits 2016 allein in Deutschland mehr als 2,4 Millionen PKW wegen der illegalen Manipulationen zurück. Die betroffenen Fahrzeuge erhielten damals ein Software-Update, mit dem ihre Abgasreinigung normalisiert werden sollte. Dadurch konnte verhindert werden, dass die PKW-Modelle allesamt stillgelegt werden.

Unabhängige Abgastests ergaben allerdings, dass die upgedateten Fahrzeuge in vielen Situationen teilweise noch mehr Schadstoffe ausstoßen als vor der Software-Aktualisierung. Das legte schnell die Vermutung nahe, dass auch das Software-Update illegale Abschalteinrichtungen enthält. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte das Update allerdings anstandslos freigegeben. War das rechtens?

Hintergründe zum Verfahren und den verwendeten Abschalteinrichtungen

Konkret schalten die upgedateten Fahrzeuge ihre Abgasreinigung bei Außentemperaturen unterhalb von zehn Grad, ab 250 Höhenmetern oder bei einer längeren Zeit im Leerlauf runter oder sogar komplett aus. Dadurch stoßen die Diesel-Autos unerlaubt viele Schadstoffe in die Luft und verschmutzen die Umwelt bis heute. Deshalb ging die Deutsche Umwelthilfe juristisch gegen die Genehmigung des Updates vor.

Zunächst zweifelte das zuständige Schleswig-Holsteiner Verwaltungsgericht an, dass die DUH in der Sache überhaupt klageberechtigt sei. Etwas später befragte das Gerich dann den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Thema und die EuGH-Richter bestätigten nicht nur die Klagebefugnis der Deutschen Umwelthilfe, sondern definierten auch strenge Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung.

Demnach dürfen solche Einrichtungen nur dann zum Einsatz kommen, wenn sie vor unmittelbaren Schäden oder Unfällen schützen. Zudem dürfen Abschalteinrichtungen nur in absoluten Ausnahmesituationen verwendet werden und auch nur dann, wenn es keine anderen technischen Lösungen gibt, die mögliche Gefahrensituationen oder Motorschäden verhindern könnten. Die Richter am Verwaltungsgericht Schleswig entschieden nun, dass das Software-Update von VW gemäß dieser Definition illegal ist.

Sorgt das Bundesverwaltungsgericht bald endgültig für Klarheit?

Das Schleswiger Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig. Das KBA hat nun die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Das Gericht ließ diesbezüglich sogar eine sogenannte Sprungrevision zu. Das ermöglicht es, das Verfahren direkt an das Bundesverwaltungsgericht zu verweisen. Prozessbeobachter gehen aktuell davon aus, dass das KBA davon Gebrauch macht.

Dass das Bundesverwaltungsgericht die DUH-Klage ähnlich bewerten wird wie das die Verwaltungsrichter aus Schleswig-Holstein, ist sehr wahrscheinlich. Von einer solchen Grundsatzentscheidung würde auch das Schleswiger Verwaltungsgericht selbst sehr profitieren, denn dort sind noch 118 ähnliche Klagen der DUH gegen das KBA anhängig. Dabei geht es um Genehmigungen von Fahrzeugen verschiedener Autobauer wie zum Beispiel Mercedes-Benz, Porsche, Audi und einige ausländische Hersteller.

Abgasskandal: Erneute Rückruf- und Klagewelle droht

Sobald das KBA rechtskräftig verurteilt wird, muss es die betroffenen Fahrzeuge zurückrufen. Insgesamt könnten bis zu zehn Millionen Fahrzeuge aufgrund aller anhängigen DUH-Klagen zurückgerufen werden. Der Abgasskandal würde also von vorn beginnen.
In diesem Fall müssten die verantwortlichen Fahrzeughersteller die manipulierten PKW-Modelle nachrüsten. Ansonsten käme es zur Stilllegung der

Diesel-Fahrzeuge. Betroffene Fahrzeughalter erhielten zudem die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Den betroffenen Fahrzeugherstellern droht daher abermals eine Klagewelle wegen des Abgasskandals. Es könnten Entschädigungsansprüche in Milliardenhöhe durchgesetzt werden.

Abgasskandal: VerbraucherHammer prüft Ansprüche kostenfrei

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge bringen auf dem Gebrauchtwagenmarkt im Normalfall nachweislich weniger Geld ein als vergleichbare PKW-Modelle, die nicht illegal manipuliert wurden. Zudem können die Diesel-Autos wegen der Manipulationen auch mittelfristige Folgeschäden erleiden. Nicht zuletzt deshalb können die Besitzer dieser Fahrzeuge Entschädigungsansprüche geltend machen, sofern sie zum Kaufzeitpunkt nichts von den Manipulationen wussten.

Ob Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals bestehen und wie hoch diese ausfallen, können Diesel-Halter in wenigen Schritten mit dem Chat-Formular von VerbraucherHammer prüfen. Dieser Service ist komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung oder Ähnliches möglich. Im Anschluss besteht zudem die Option, sich von einem Abgasskandal-Experten über die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren zu lassen – ebenfalls kostenlos und komplett unverbindlich.

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