Wird im Februar eine neue Diesel-Rückrufwelle eingeleitet?

13. Jan
Das Jahr 2023 könnte mit einem Paukenschlag beginnen: In Folge einer Gerichtsverhandlung am Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein könnten deutschlandweit mehrere Millionen Diesel-Fahrzeuge zurückgerufen werden. Wir von VerbraucherHammer erläutern nachfolgend die Hintergründe zum Thema.

Am 20. Februar wird sich das Schleswig-Holsteiner Verwaltungsgericht mit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auseinandersetzen. Die Umwelt-Organisation fordert den Rückruf von Hunderttausenden VW-Fahrzeugen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass an diesem Tag eine neue Diesel-Rückrufwelle eingeleitet wird.

Darum geht es in der mündlichen Verhandlung

Nachdem der VW-Abgasskandal im September 2015 bekannt wurde, ließ das Kraftfahrt-Bundesamt bundesweit knapp 2,5 Millionen Volkswagen-Fahrzeuge zurückrufen. Damit die betroffenen Automobile nicht stillgelegt werden mussten, erhielten sie ein vom KBA genehmigtes Software-Update. Dieses Update sollte die Abgasreinigung der manipulierten PKW-Modelle normalisieren.

Teilweise stoßen die VW-Fahrzeuge nach dem Update allerdings noch mehr Schadstoffe aus als zuvor. Dies ist vor allem bei niedrigen Temperaturen der Fall. VW rechtfertigt dieses sogenannte Thermofenster damit, dass dadurch die Motoren der upgedateten Fahrzeuge bei Kälte geschützt würden. Ob der erhöhte Abgasausstoß deshalb tatsächlich rechtens ist, müssen die Schleswiger Richter nun erklären.

Experten positionieren sich mehrheitlich auf Seiten der DUH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in der Vergangenheit, dass eine Abschalteinrichtung nur dann erlaubt sei, wenn diese vor unmittelbaren auftretenden Schäden oder einer erhöhten Unfallgefahr schützt. Die DUH argumentiert allerdings, dass die Thermofenster von VW höchstens Verschleiß vorbeugen. Viele Experten sehen das ähnlich.

Demnach hat VW entsprechende Software-Updates vor allem deshalb entwickeln lassen, weil ein solches Update deutlich günstiger sei als eine Hardware-Nachrüstung von illegal manipulierten Fahrzeugen. Dabei ist Letzteres laut Meinung von vielen Sachverständigen die einzige Möglichkeit, um die Abgasreinigung von nachweislich manipulierten Fahrzeugen wirklich auf ein gesetzeskonformes Niveau zu bringen.

Dass das KBA das Volkswagen-Update trotzdem genehmigte, ist insofern mindestens fraglich. Prozessbeobachter gehen deshalb davon aus, dass die Flensburger Behörde die bereits erteilte Genehmigung nach dem Schleswiger Urteil wohl wieder zurückziehen muss. Dies würde bereits für eine VW-Rückrufwelle sorgen. Doch dabei wird es vermutlich nicht bleiben.

Dieselskandal: Schadensersatzansprüche kostenfrei prüfen lassen

Tatsächlich geht die DUH vor dem Schleswiger Verwaltungsgericht nicht nur gegen KBA-Genehmigungen von VW-Fahrzeugen vor, sondern auch gegen Zulassungen von Diesel-Fahrzeugen anderer Hersteller. Insofern ist die erste Einschätzung der Schleswiger Richter im Februar umso spannender. Sollten sich diese auf Seiten der DUH positionieren, wird dies in Zukunft in anderen Verfahren wohl ebenfalls der Fall sein. Dies würde dazu führen, dass der Abgasskandal 2023 herstellerübergreifend quasi von vorn beginnt.

Betroffene Fahrzeughalter sollten die anstehenden Verhandlungen aufmerksam beobachten und sich im Falle eines Rückrufs ihres Fahrzeugs unbedingt rechtlichen Rat einholen. Die illegalen Manipulationen können nämlich unter anderem zu Folgeschäden und hohen Wertverlusten der betroffenen Fahrzeuge führen. Deshalb können grundsätzlich Entschädigungsansprüche durchgesetzt werden.

Ob Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals bestehen und wie hoch diese ausfallen, können Diesel-Halter in wenigen Schritten mit dem Chat-Formular von VerbraucherHammer prüfen. Dieser Service ist komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung oder Ähnliches möglich. Im Anschluss besteht zudem die Option, sich von einem Abgasskandal-Experten über die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren zu lassen – ebenfalls kostenlos und komplett unverbindlich.

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