Noch nie waren Abgasskandal-Klagen erfolgsversprechender als jetzt

28. Jul
Jahrelang war es nicht einfach, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen. Wir von VerbraucherHammer erklären nachfolgend, wieso sich das mittlerweile geändert hat.

Der Abgasskandal beschäftigt die deutsche Justiz mittlerweile seit knapp acht Jahren und allein in Deutschland haben hunderttausende betroffene Fahrzeughalter Schadensersatzansprüche in der Sache geltend gemacht. Während es in den ersten Jahren allerdings gar nicht so einfach war, Entschädigungen wegen des Abgasskandals erfolgreich durchzusetzen, sind entsprechende Schadensersatzklagen mittlerweile so erfolgsversprechend wie nie zuvor.

Zivilrechtliche Aufarbeitung des Abgasskandals dauerte jahrelang

Vom Bekanntwerden des VW-Abgasskandals bis zum ersten höchstrichterlichen Urteil in der Sache dauerte es fast fünf Jahre. Erst 2020 verurteilten die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) Volkswagen zur Zahlung von Schadensersatz an einen Sharan-Besitzer. Dadurch bestand auch für andere betroffene Fahrzeughalter von manipulierten Dieseln aus dem Volkswagen-Konzern Rechtssicherheit. Anders sah es hingegen bei Fahrzeugen von Herstellern wie Mercedes-Benz oder Opel aus, obwohl auch diese Hersteller diese ihre Diesel-Motoren illegal manipuliert haben.

Tatsächlich zweifelten die BGH-Richter beispielsweise im Zusammenhang mit dem Mercedes-Abgasskandal sogar an, dass betroffene Fahrzeughalter Anspruch auf Schadensersatz haben. Die BGH-Richter gaben nämlich zu Bedenken, dass Mercedes die meisten seiner Kunden vermutlich nur fahrlässig und nicht vorsätzlich geschädigt habe. Daher bestünden keine Entschädigungsansprüche.

Im März 2023 entschieden Europas oberste Zivilrichter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) allerdings etwas Gegenteiliges und gaben bekannt, dass Schadensersatzansprüche im Abgasskandal selbst bei fahrlässiger Schädigung bestehen. Folglich mussten auch die BGH-Richter ihre bisherige Rechtsprechung in der Sache noch einmal anpassen. Dementsprechend verkündete die Vorsitzende Richterin des sogenannten BGH-Dieselsenats am 26. Juni 2023 ebenfalls, dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen auch Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Schädigung durchsetzen können.

Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist mittlerweile vergleichsweise einfach

Für die Halter von illegal manipulierten Diesel-Fahrzeugen bedeutet die jüngste BGH-Entscheidung Rechtssicherheit. Künftig muss vor Gericht lediglich nachgewiesen werden, dass das jeweilige Fahrzeug illegal manipuliert wurde, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Zuvor war dies deutlich komplizierter, denn es musste auch die Vorsätzlichkeit der Schädigung vom Kläger bewiesen werden.

Die Durchsetzung von Abgasskandal-Ansprüchen wurde durch die jüngste BGH-Entscheidung dementsprechend enorm vereinfacht bzw. Ist dadurch – wie eingangs geschildert – sogar so erfolgsversprechend wie nie zuvor werden. Wer bislang noch keine Rechtsansprüche in der Sache durchgesetzt hat, sollte sich daher unbedingt darüber informieren, ob und wie dies aktuell noch möglich ist.

Abgasskandal: VerbraucherHammer prüft bestehende Rechtsansprüche kostenfrei

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen können den verantwortlichen Hersteller im Rahmen einer Schadensersatzklage zur Rücknahme des jeweiligen Fahrzeugs verpflichten, um im Gegenzug einen Großteil des ursprünglichen Kaufpreises zurückzubekommen. Alternativ kann das manipulierte Fahrzeug oft auch behalten werden und ein kleinerer Teil des Kaufpreises als Entschädigung geltend gemacht werden.

Ob Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals bestehen und wie hoch diese ausfallen, können Diesel-Halter in wenigen Schritten mit dem Chat-Formular von VerbraucherHammer prüfen. Dieser Service ist komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung oder Ähnliches möglich. Im Anschluss besteht zudem die Option, sich von einem Abgasskandal-Experten über die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren zu lassen – ebenfalls kostenlos und komplett unverbindlich.

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