Das wichtigste Diesel-Urteil des Jahres wird bald erwartet

6. Okt
Das Jahr 2022 neigt sich langsam dem Ende zu. Doch im Zusammenhang mit dem Abgasskandal steht die wichtigste Entscheidung des Jahres noch aus. Am Europäischen Gerichtshof bahnt sich nämlich ein absoluter Hammer-Urteil an. Wir erklären, was betroffene Verbraucher dazu wissen müssen.

Im Mai 2020 entschieden die Richter am deutschen Bundesgerichtshof (BGH), dass die Halter von illegal manipulierten VW-Autos wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben. Nun könnte eine neue Grundsatzentscheidung den Weg frei machen für erfolgreiche Klagen gegen weitere Hersteller. Noch in diesem Jahr werden die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) nämlich eines der wichtigsten Diesel-Urteile überhaupt verkünden.

EuGH-Richter befassen sich mit Fragen von deutschem Gericht

Die EuGH-Richter werden mehrere Fragen beantworten, die das deutsche Landgericht Ravensburg an Europas oberste Zivilrichter gestellt hat. Besonders brisant ist vor allem die Frage, ob auch eine fahrlässige Schädigung ausreicht, um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zu rechtfertigen. Der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hatte in einem Rechtsgutachten bereits eine eindeutige Antwort auf diese Frage parat: Ja!

Laut Generalanwalt Rantos ist es nämlich egal, ob die Manipulation eines PKW absichtlich oder auf fahrlässige Art und Weise erfolgte, denn die betroffenen PKW-Besitzer haben in beiden Fällen ein mangelbehaftetes Fahrzeug erworben. Nun müssen die EuGH-Richter abschließend klären, ob sie sich dieser Meinung anschließen. Bislang deuten jedoch alle Zeichen daraufhin, dass dies der Fall ist.

Sämtliche Diesel-Klagen könnten zukünftig schneller und einfacher zu Erfolg führen

Ein verbraucherfreundliches EuGH-Urteil würde viele Diesel-Klagen enorm vereinfachen, denn künftig müsste den verantwortlichen Herstellern kein vorsätzlich sittenwidriges Verhalten mehr nachgewiesen werden. Stattdessen würde das einfache Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung ausreichen, um bestehende Schadensersatzansprüche zu rechtfertigen.

Vor allem die Halter von manipulierten Fahrzeugen von Mercedes-Benz, Fiat und Opel profitieren von einer verbraucherfreundlichen EuGH-Entscheidung, denn zu den manipulierten Motoren dieser Hersteller gibt es bislang keine Grundsatzurteile. Grundsätzlich würden jedoch sämtliche Diesel-Klagen in Zukunft deutlich einfacher zu Erfolg führen. Zudem ist davon auszugehen, dass die meisten verantwortlichen Autobauer dann an schnellen außergerichtlichen Einigungen interessiert sind, um Gerichts- und Anwaltskosten einzusparen.

Wann das EuGH-Urteil verkündet wird, ist bislang unklar. Allerdings gehen sämtliche Prozessbeobachter davon aus, dass dies spätestens im November der Fall ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nämlich für den 21. November 2022 ein Verfahren terminiert, in dem sich die Karlsruher Richter erstmals zu dem EuGH-Urteil äußern möchten. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass letzteres zuvor bereits veröffentlicht wurde.

Bestehende Rechtsansprüche können kostenfrei überprüft werden

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen müssen mit Wertverlusten und unvorhersehbaren Folgeschäden rechnen. Daher können diese Schadensersatzansprüche gegenüber dem verantwortlichen Hersteller geltend machen. Grundsätzlich ist es unter anderem möglich, das manipulierte Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um im Gegenzug eine finanzielle Entschädigung durchzusetzen. Es bestehen jedoch noch viele weitere Option, um zivilrechtliche Ansprüche wegen des Abgasskandals geltend zu machen.

Ob Verbraucher wegen des Skandals Anspruch auf Schadensersatz haben, können diese in wenigen Schritten mit dem Chat-Formular von VerbraucherHammer prüfen. Dieser Service ist komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung oder Ähnliches möglich. Im Anschluss besteht zudem die Option, sich von einem Abgasskandal-Experten über die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren zu lassen – ebenfalls kostenlos und komplett unverbindlich.

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