Europäischer Gerichtshof: Mercedes-Benz muss Schadensersatz wegen Dieselskandal zahlen

7. Jun
Die Halter von illegal manipulierten Mercedes-Autos haben laut Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshofes Anspruch auf Schadensersatz. Wir von VerbraucherHammer erklären, was betroffene Mercedes-Benz-Besitzer nun wissen sollten.

Paukenschlag am Europäischen Gerichtshof (EuGH): Der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos gab in der vergangenen Woche bekannt, dass Mercedes-Benz-Fahrer seiner Meinung nach Anspruch auf Schadensersatz wegen des Abgasskandals haben. Für die Halter von illegal manipulierten Mercedes-Autos ist das eine sehr gute Nachricht.

Über 500.000 manipulierte Mercedes-Autos wurden in Deutschland zugelassen

Seit der Mercedes-Abgasskandal im Jahr 2018 aufflog, musste der Stuttgarter Autobauer im Prinzip alle eigenen Fahrzeugmodelle, die als Diesel-Variante verkauft wurden, wegen illegaler Manipulationen zurückrufen. Insgesamt entdeckte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mindestens fünf verschiedene Abschalteinrichtungen in den betroffenen Autos. Das heißt, dass Mercedes seine Diesel-PKW auf mindestens fünf verschiedene Arten manipuliert hat.

Die Motorsteuerungssoftware der betroffenen Fahrzeuge wurde so entwickelt, dass diese die Abgasreinigung unter den Voraussetzungen eines behördlichen Abgastests hochfuhr, während die Abgasreinigung in den meisten Alltagssituationen heruntergefahren wurde. Weil die betroffenen Fahrzeuge deshalb im Normalbetrieb fast immer unerlaubt viele Schadstoffe ausstießen, rief das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) deutschlandweit bislang mehr als eine halbe Million Mercedes-Diesel-Fahrzeuge zurück. Die Typengenehmigungen behielten die betroffenen Autos nur, wenn ihre Abgasreinigung mit Hilfe eines Software-Updates normalisiert wurde.

Kein Schadensersatz wegen fahrlässiger Schädigung?

Die Besitzer von betroffenen Mercedes-Fahrzeugen mussten im Anschluss an ein solches Update jedoch oft feststellen, dass mit der Software-Aktualisierung auch negative Folgen einhergehen. So ärgerten sich nicht wenige Mercedes-Halter nach dem Update beispielsweise über einen erhöhten Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch sowie eine veränderte Fahrleistung. Da ein Fahrzeugverkauf wegen des Skandals allerdings nur noch selten lukrativ war, gingen viele Mercedes-Halter juristisch gegen den Stuttgarter Autobauer vor und forderten Schadensersatz.

Entsprechende Klagen haben es in den vergangenen Jahren bis vor den deutschen Bundesgerichtshof (BGH) geschafft. Allerdings haben Deutschlands oberste Zivilrichter in der Sache bislang – anders als im VW-Abgasskandal – noch kein eindeutiges Grundsatzurteil verkündet und verwiesen die meisten Verfahren stattdessen zurück an die Vorinstanz.

Tatsächlich zweifelten die BGH-Richter sogar an, dass betroffene Mercedes-Halter Anspruch auf Schadensersatz haben, weil sich Mercedes bei der Manipulation der eigenen Diesel-Fahrzeuge laut BGH nicht sittenwidrig, sondern nur fahrlässig schuldhaft verhalten habe. Mit dieser Rechtsauffassung handelten sich die verantwortlichen Richter allerdings viel Kritik von Rechtsexperten und Verbraucherschützern ein.

EuGH-Generalanwalt widerspricht BGH und positioniert sich verbraucherfreundlich

Auch der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes hält die Argumentation der BGH-Richter für falsch. Laut Athanasios Rantos steht den Haltern von illegal manipulierten Fahrzeugen auch dann Schadensersatz zu, wenn der verantwortliche Hersteller fahrlässig gehandelt hat.

Noch in diesem Sommer wollen die verantwortlichen EuGH-Richter nun eine abschließende Entscheidung in der Sache verkünden. Da die verantwortlichen Richter der Meinung der Generalanwaltschaft in fast jedem Fall folgen, gehen Rechtsexperten von einer verbraucherfreundlichen Entscheidung aus, an der sich auch die BGH-Richter künftig orientieren müssen. Das EuGH-Urteil würde die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal herstellerübergreifend erleichtern.

Diese Rechte haben die Halter von illegal manipulierten Diesel-Autos

Wer ein illegal manipuliertes Auto besitzt, hat die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Das liegt vor allem daran, dass die betroffenen Autos zum Kaufzeitpunkt nicht frei von Mängeln und daher eigentlich nicht für den Straßenverkehr in Europa geeignet waren.

Betroffene PKW-Besitzer können die verantwortlichen Hersteller daher juristisch zur Rücknahme des betroffenen Autos bewegen und sich umgekehrt eine finanzielle Entschädigung sichern. Die Höhe dieser Entschädigungssumme liegt im Normalfall deutlich über dem Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Autos.

Ob Verbraucher wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben, können diese in wenigen Schritten mit dem Chat-Formular von VerbraucherHammer prüfen. Dieser Service ist komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung oder Ähnliches möglich. Im Anschluss besteht zudem die Option, sich von einem Abgasskandal-Experten über die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren zu lassen – ebenfalls kostenlos und komplett unverbindlich.

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