Dieselgate: BGH-Urteil im November könnte zum Gamechanger werden

31. Aug
Kurz vor Jahresende wird der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein Urteil mit enormen Auswirkungen verkünden. Wir von VerbraucherHammer haben alle Infos dazu.

Bis zum November ist es am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe still, wenn es um Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal geht. Am 21. November könnten Deutschlands oberste Zivilrichter dann jedoch einen echten Kracher verkünden: Künftig muss den verantwortlichen Autobauern wohl keine sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden, um bestehende Rechtsansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zu rechtfertigen.

BGH: Nicht jede illegale Abschalteinrichtung rechtfertigt Schadensersatzansprüche

Im Frühjahr 2020 entschieden die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) zwar, dass die Halter von illegal manipulierten Diesel-Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben. Doch mittlerweile gaben die BGH-Richter auch schon bekannt, dass nicht jede Form der Manipulation ausreicht, um entsprechende Ansprüche zu rechtfertigen. Demnach muss ein vorsätzlich sittenwidriges Handeln seitens des jeweiligen Herstellers nachgewiesen werden, damit Schadensersatzansprüche bestehen.

Konkret entschieden die BGH-Richter beispielsweise im Zusammenhang mit dem VW Software-Update und bestimmten Mercedes-Motoren, dass diese zwar manipuliert wurden, doch die Art der Manipulation keine Schadensersatzansprüche von betroffenen Haltern rechtfertigt. Demnach sollen vor allem verbaute Motoren, die ausschließlich sogenannte Thermofenster enthalten, keine erfolgreichen Diesel-Klagen ermöglichen.

Was sind überhaupt Thermofenster?

Thermofenster sind Abschalteinrichtungen, die nur bei bestimmten Außentemperaturen für eine gesetzeskonforme Abgasreinigung sorgen. Weil bei amtlichen Abgastests in der Regel Temperaturen in Höhe von ungefähr 25 bis 27 Grad herrschten, erfüllten entsprechende Fahrzeuge in diesen Situationen die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien und erhielten die Typengenehmigung.

Vor allem bei kalten Temperaturen in Höhe von weniger als 15 Grad stießen entsprechende Fahrzeuge jedoch oftmals unerlaubt viele Schadstoffe aus. Weil solche Temperaturen jedoch in vielen europäischen Ländern fast ganzjährig im Durchschnitt erzielt werden, wertete der Europäische Gerichtshof (EuGH) Thermofenster zuletzt eindeutig als illegale Abschalteinrichtung.

BGH könnte bisherige Rechtsprechung im November korrigieren

Die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshofs gab im Juni zudem bekannt, dass ihrer Meinung nach auch eine fahrlässige Schädigung bereits ausreicht, um Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals zu rechtfertigen. Schließlich müssen betroffene Fahrzeughalter in jedem Fall mit den negativen Auswirkungen des Abgasskandals leben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Schädigung sittenwidrig oder fahrlässig erfolgte.

Vor dem BGH-Urteil am 21. November werden sich die EuGH-Richter wohl noch abschließend in der Sache positionieren. Ein verbraucherfreundliches EuGH-Urteil hätte zur Folge, dass auch die BGH-Richter ihre diesbezügliche Rechtsprechung noch einmal anpassen müssten. Dass sich diese am 21. November auch zu dem EuGH-Urteil äußern werden, hat der BGH auf der eigenen Website bereits verkündet.

VerbraucherHammer prüft Diesel-Ansprüche kostenfrei und schnell

In der Folge des BGH-Urteils im November könnten daher zahlreiche betroffene Fahrzeughalter, die ihre Ansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bislang noch nicht durchgesetzt haben, Rechtssicherheit erlangen. Das würde vermutlich dazu führen, dass viele Besitzer von illegal manipulierten Diesel-Autos im Anschluss noch Klagen wegen des Abgasskandals einreichen werden.

Ob Verbraucher wegen des Skandals Anspruch auf Schadensersatz haben, können diese in wenigen Schritten mit dem Chat-Formular von VerbraucherHammer prüfen. Dieser Service ist komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung oder Ähnliches möglich. Im Anschluss besteht zudem die Option, sich von einem Abgasskandal-Experten über die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren zu lassen – ebenfalls kostenlos und komplett unverbindlich.

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