Das wichtigste Diesel-Urteil des Jahres steht kurz bevor – oder doch nicht?

8. Feb
Am Europäischen Gerichtshof wird ein extrem wichtiges Abgasskandal-Urteil erwartet. Wann es verkündet wird, ist bislang jedoch völlig unklar. Wir von VerbraucherHammer haben alle Infos zum Thema.

Seit Wochen warten zahlreiche Verbraucher und Juristen darauf, dass am Europäischen Gerichtshof (EuGH) das vielleicht wichtigste Abgasskandal-Urteil des Jahres verkündet wird. Konkret werden Europas oberste Zivilrichter die Frage beantworten, ob selbst eine fahrlässige Schädigung ausreicht, um Schadensersatzansprüche wegen illegaler Fahrzeug-Manipulationen zu rechtfertigen. Eigentlich deutete alles darauf hin, dass die EuGH-Entscheidung noch in diesem Februar verkündet wird. Doch das ist längst nicht mehr gesichert.

Keine Informationen zum möglichen Verkündungstermin

Nachdem der Schlussantrag in der Sache bereits im Juni 2022 verkündet wurde, hielt sich lange das Gerücht, dass ein Urteil bereits noch im September 2022 folgen würde. Auch der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) terminierte in dieser Erwartung bereits für Ende September 2022 ein Verfahren, in dessen Rahmen sich die BGH-Richter auch zu dem bis dahin verkündeten EuGH-Urteil äußern wollten.

Der besagte BGH-Termin wurde wegen des bis heute ausgebliebenen EuGH-Urteils mittlerweile auf den 27. Februar 2023 verschoben. Ob es dabei bleibt, ist jedoch mehr als fraglich. Noch immer hat der EuGH nämlich nicht einmal einen Verkündungstermin in der Sache bekannt gegeben. Dass dies in den nächsten Tagen noch geschieht, scheint eher unwahrscheinlich.

In der Vergangenheit verkündete der Europäische Gerichtshof Urteile im Zusammenhang mit dem Abgasskandal in der Regel etwa acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung des jeweiligen Schlussantrages durch die Generalanwaltschaft. Dies würde in Bezug auf das aktuelle Verfahren bedeuten, dass das Urteil zwischen Februar und April 2023 verkündet würde. Eigentlich haben die EuGH-Richter also noch mehr als genug Zeit, um ein Urteil in der Sache zu fällen. Weil die Entscheidung im Vorfeld aber deutlich früher erwartet wurde, werden Prozessbeobachter nun jedoch zusehends nervös.

EuGH-Generalanwaltschaft verkündete verbraucherfreundlichen Schlussantrag

Das Urteil ist die vielleicht wichtigste zivilrechtliche Entscheidung in Bezug auf den Abgasskandal, seitdem der Bundesgerichtshof Volkswagen im Mai 2020 erstmals zur Zahlung von Schadensersatz verurteilte. Die EuGH-Richter könnten nämlich einige Abgasskandal-Klagen deutlich vereinfachen, wenn sie der Auffassung des EuGH-Generalanwalts folgen.

Letzterer hatte im Rahmen seines Schlussantrages bekanntgegeben, dass seiner Meinung nach selbst eine fahrlässige Schädigung ausreicht, um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zu rechtfertigen. Schließlich entsteht für betroffene Fahrzeughalter auch in diesem Fall ein Schaden.

Damit positionierte sich der EuGH-Generalanwalt konträr zu der bisherigen Rechtsprechung des deutschen Bundesgerichtshofes. Die BGH-Richter sahen bestehende Rechtsansprüche bis zuletzt nämlich nur bei einer nachweislich sittenwidrigen – also mutwilligen – Schädigung. Diese Rechtsauffassung müssten die BGH-Richter nach einem positiven EuGH-Urteil allerdings noch einmal überdenken.

Abgasskandal-Klagen werden möglicherweise noch erfolgsversprechender

Für betroffene Fahrzeughalter würde ein verbraucherfreundliches Urteil dafür sorgen, dass für den Erfolg einer Abgasskandal-Klage in Zukunft lediglich die Manipulation des jeweiligen PKW-Modells nachgewiesen werden muss. Das ist mit Hilfe eines amtlichen Rückrufbescheids oder eines Sachverständigengutachtens vergleichsweise einfach.

Bislang muss auch nachgewiesen werden, dass die jeweilige Schädigung auf sittenwidrige Weise erfolgte. Das kann beispielsweise gelingen, indem belegt wird, dass die illegale Manipulation von Führungskräften des jeweiligen Motorenherstellers beauftragt wurde.

Während es diesbezüglich eindeutige Beweise in Bezug auf den VW-Abgasskandal gibt, konnten andere Autobauer wie Mercedes-Benz entsprechende Informationen bislang noch vor der Öffentlichkeit verbergen. Dies könnte Schadensersatzklagen in Zukunft allerdings womöglich nicht länger beeinträchtigen. Dafür müssten die EuGH-Richter aber erstmal ein abschließendes Urteil verkünden.

Schadensersatzansprüche kostenfrei prüfen lassen

Unabhängig von dem erwarteten EuGH-Urteil steht bereits fest, dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies liegt unter anderem daran, dass betroffene PKW-Besitzer wegen des Skandals mit Wertverlusten und unvorhersehbaren Folgeschäden ihrer Fahrzeuge rechnen müssen.

Deshalb ist es nicht zuletzt möglich, den verantwortlichen Hersteller juristisch zur Rücknahme des manipulierten Autos zu bringen, um im Gegenzug eine finanzielle Entschädigung durchzusetzen. Es bestehen jedoch noch viele weitere Option, um zivilrechtliche Ansprüche wegen des Abgasskandals geltend zu machen. Beispielsweise kann das jeweilige Fahrzeug auch behalten werden.

Ob Verbraucher wegen des Skandals Anspruch auf Schadensersatz haben, können diese in wenigen Schritten mit dem Chat-Formular von VerbraucherHammer prüfen. Dieser Service ist komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung oder Ähnliches möglich. Im Anschluss besteht zudem die Option, sich von einem Abgasskandal-Experten über die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren zu lassen – ebenfalls kostenlos und komplett unverbindlich.

Mehr zum Thema:

Mehr erfahren