Abgasskandal-Ansprüche verjähren teilweise erst nach zehn Jahren

8. Mrz
Der Abgasskandal ist mittlerweile seit mehr als sieben Jahren bekannt und viele Rechtsansprüche von betroffenen Fahrzeughaltern sind deshalb bereits verjährt. Einige Verbraucher können in der Sache aber weiterhin Schadensersatzansprüche durchsetzen.

Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal können normalerweise nur innerhalb der dreijährigen zivilrechtlichen Verjährungsfrist durchgesetzt werden. Wer also beispielsweise 2019 von der Manipulation des eigenen Fahrzeugs erfahren hat, dessen Entschädigungsansprüche sind am 01. Januar 2023 bereits verjährt. Manche betroffene Fahrzeughalter haben allerdings auch zehn Jahre Zeit, um ihre Rechtsansprüche in der Sache durchzusetzen. So lange lassen sich nämlich sogenannte Restschadensersatzansprüche durchsetzen.

BGH bestätigte Anspruch auf Restschadensersatzansprüche

Mit Hilfe von Restschadensersatzansprüchen gemäß § 852 BGB sollen Verbraucher die Möglichkeit erhalten, sich gegen jemanden, der sich an ihnen wirtschaftlich bereichert hat, zur Wehr zu setzen. Dass entsprechende Ansprüche auch im Zusammenhang mit dem Abgasskandal durchsetzbar sind, wurde am deutschen Bundesgerichtshof (BGH) bereits höchstrichterlich abgesegnet.

Wer Restschadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchsetzt, kann demnach die Summe von dem verantwortlichen Autobauer einfordern, die dieser durch die illegale Manipulation eingenommen hat. In der Praxis können betroffene Verbraucher ziemlich genau dieselbe Entschädigungshöhe durchsetzen, die sie auch im Fall einer Durchsetzung von herkömmlichen Schadensersatzansprüchen erhalten würden. Der große Vorteil von Restschadensersatzansprüchen besteht vor allem darin, dass diese deutlich länger geltend gemacht werden können.

Restschadensersatz nur bei Neuwagenkauf – Jetzt Ansprüche prüfen

Konkret ist es möglich, Restschadensersatzansprüche innerhalb von zehn Jahren ab dem Fahrzeugkauf bzw. der -übergabe durchzusetzen. Wer sein manipuliertes Auto im Frühjahr 2013 erworben hat, kann also selbst heute noch deshalb Restschadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen, obwohl die dreijährige Verjährungsfrist möglicherweise schon überschritten wurde. Allerdings haben die BGH-Richter klargestellt, dass nicht alle Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Restschadensersatz haben.

Deutschlands oberste Zivilrichter entschieden, dass nur Neuwagenkäufer Restschadensersatz durchsetzen können. Das liegt daran, dass die Voraussetzung für die Durchsetzung von Restschadensersatzansprüchen die wirtschaftliche Bereicherung der beklagten Partei ist. Unternehmen wie Volkswagen verdienen allerdings im Normalfall nicht mit, wenn ihre Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt weiterverkauft werden. Deshalb können nur Neuwagenkäufer Restschadensersatzansprüche durchsetzen.

Ob aktuell noch Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals bestehen und wie hoch diese ausfallen, können Diesel-Halter in wenigen Schritten mit dem Chat-Formular von VerbraucherHammer prüfen. Dieser Service ist komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung oder Ähnliches möglich. Im Anschluss besteht zudem die Option, sich von einem Abgasskandal-Experten über die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren zu lassen – ebenfalls kostenlos und komplett unverbindlich.

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