BGH kündigt weiteres Urteil zur Verjährungsfrist im Abgasskandal an

30. Mrz
Wie lange haben die Halter von manipulierten Autos Zeit, um ihre Rechtsansprüche durchzusetzen? Mit dieser Frage befassen sich die Richter am Bundesgerichtshof aktuell erneut. Wir von VerbraucherHammer fassen zusammen, was Sie über die Verhandlung wissen müssen.

Am Bundesgerichtshof (BGH) ging es in der vergangenen Woche erneut darum, wie lange die Halter von manipulierten Diesel-Autos Rechtsansprüche wegen des Abgasskandals durchsetzen können. Eine Frau hatte VW auf Schadensersatz verklagt und angegeben, dass sie und ihr mittlerweile verstorbener Mann erst zwei Jahre nach dem Auffliegen des VW-Abgasskandals von VW über die Manipulation ihres Autos informiert wurden. Ihre im Jahr 2020 eingereichte Klage könnte dennoch verjährt sein. Das Urteil werden die BGH-Richter am 14. Juli 2022 verkünden.

Die bisherigen BGH-Entscheidungen zur Abgasskandal-Verjährung

Die BGH-Richter haben sich bereits in mehreren Fällen mit der Verjährungsfrist im Abgasskandal befasst. Ende 2020 positionierten sie sich sehr streng und gaben bekannt, dass die im Herbst 2015 von VW veröffentlichte Ad-Hoc-Meldung über den Abgasskandal bereits dazu geführt habe, dass viele betroffene Halter von der Manipulation ihres Fahrzeugs erfahren haben. Gemäß der zivilrechtlichen dreijährigen Verjährungsfrist konnten entsprechende Fahrzeughalter nur bis zum 01. Januar 2019 Schadensersatzansprüche in der Sache durchsetzen.

In einem anderen Verfahren ließen die Richter allerdings auch durchblicken, dass es durchaus sein kann, dass einige betroffene Verbraucher erst im Jahr 2016 in Form Rückrufbescheids von dem Skandal erfuhren. Deshalb verwiesen die BGH-Richter am 10. Februar 2022 eine im Jahr 2019 eingereichte Schadensersatzklage an das zuständige Oberlandesgericht zurück. Die dortigen Richter müssen nun einmal mehr prüfen, ob die Ansprüche des Klägers zum Zeitpunkt, an dem die Klage eingereicht wurde, bereits verjährt waren.

Hat die BGH-Klägerin trotz Verjährung Anspruch auf Restschadensersatzanspruch?

In dem aktuellen Verfahren geht es jedoch um eine Klage, die erst im Jahr 2020 eingereicht wurde. In der mündlichen Verhandlung positionierten sich die Richter diesbezüglich bereits sehr streng. Demnach sehen die Richter keine Möglichkeit, dass die Halter von manipulierten Fahrzeugen erst im Jahr 2017 von dem VW-Abgasskandal erfuhren. Allerdings besteht dennoch Hoffnung, dass die Klägerin Schadensersatz erhält. Die BGH-Richter prüfen nämlich, ob sie Anspruch auf sogenannten Restschadensersatz hat.

Am BGH wurde bereits vor wenigen Wochen verkündet, dass Neuwagenkäufer die Möglichkeit haben, Restschadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchzusetzen. Dadurch soll ermöglicht werden, dass betroffene Verbraucher für die wirtschaftliche Bereicherung aufgrund des Skandals entschädigt werden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Schadensersatzansprüchen lassen sich Restschadensersatzansprüche bis zu zehn Jahre ab dem Fahrzeugkauf- bzw. dem Übergabedatum durchsetzen.

Da der verstorbene Ehemann der Klägerin das Fahrzeug im Jahr 2011 als Neuwagen gekauft hat, könnte die 2020 eingereichte Klage also gerade noch rechtzeitig eingereicht worden sein, um erfolgreich Restschadensersatzansprüche durchzusetzen. Die BGH-Richter müssen sich nun lediglich die Frage stellen, ob die Frau diese Rechtsansprüche als Erbin ihres Mannes erfolgreich durchsetzen kann.

VerbraucherHammer bietet kostenfreien Schadensersatz-Check

Das aktuelle Verfahren zeigt einmal mehr: Ob Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals bestehen und wie hoch diese ausfallen, hängt vom Einzelfall ab. Generell gilt, dass sich betroffene Verbraucher möglichst schnell über ihre rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren sollten, denn die Höhe der möglichen Entschädigung sinkt mit jedem gefahrenen Kilometer und bestehende Schadensersatzansprüche drohen zu verjähren.

Mit unserem VerbraucherHammer-Chat-Formular können die Halter von Diesel-Fahrzeugen in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Schadensersatzansprüche durchsetzen können und sich im Anschluss ganz unverbindlich über die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren.

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