Immer mehr Websites dürfen Slots anbieten

7. Jun
Immer mehr Websites dürfen in Deutschland legal Spots anbieten. Wir von VerbraucherHammer erklären nachfolgend, wieso es trotz der vielen erlaubten Glücksspiel-Anbieter noch immer Hunderte Verstöße gegen die deutschen Online-Glücksspielgesetze gibt.

Online-Glücksspiel war in Deutschland jahrelang ausschließlich in Schleswig-Holstein legal. Seit Mitte 2021 gibt es für Unternehmen allerdings auch die Möglichkeit, sich bundesweit gültige Konzessionen für Glücksspiel im Netz zu sichern. Vor allem die Anzahl von Anbietern virtueller Automatenspiele – sogenannte Slots – hat seit der Liberalisierung der deutschen Glücksspielgesetze extrem zugenommen. Insgesamt haben aktuell 38 Unternehmen eine Lizenz hierfür (Stand: 07. Juni 2023).

Neue Behörde reguliert Online-Glücksspiel in Deutschland

Um sich eine Glücksspiellizenz in Deutschland zu sichern, müssen sich Unternehmen an verschiedene Bedingungen halten. Unter anderem dürfen sie nur bestimmte Spiele anbieten, müssen die Volljährigkeit ihrer Kunden kontrollieren und gesetzlich vorgeschriebene Einsatz- und Einzahlungslimits respektieren. Außerdem ist es beispielsweise nötig, nachzuweisen, dass auch hohe Gewinnsummen durch finanzielle Polster ausgezahlt werden können.

Dass diese Vorschriften eingehalten werden, kontrolliert die in Halle an der Saale (Sachsen-Anhalt) ansässige Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Diese wurde im Zuge der Liberalisierung der Glücksspielgesetze in Deutschland neugeschaffen. Die Behörde ist mittlerweile für den gesamten Lizensierungsprozess zuständig und prüft, ob lizensierte Anbieter die vorgeschriebenen Regeln beachten oder Anbieter ohne deutsche Glücksspiellizenz hierzulande aktiv sind. In diesen Fällen kann die Behörde Bußgelder verhängen und sogar Netzsperren veranlassen.

Zuletzt veröffentlichte die GGL die Information, dass seit dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages vor zwei Jahren rund 700 Verstöße gegen deutsche Glücksspielgesetze im Internet festgestellt wurden. Dabei kann es sich beispielsweise um Verstöße von lizensierten Anbietern, Werbung für illegale Glücksspielanbieter oder sogar das Anbieten von illegalem Online-Glücksspiel handeln.

Illegale Glücksspielanbieter werben um deutsche Kunden

Tatsächlich gibt es noch immer einige Glücksspiel-Websites, die sich auch an deutsche Kunden richten, obwohl sie keine deutsche Glücksspiellizenz besitzen. Vielfach warben entsprechende Firmen auch schon lange vor der bundesweiten Legalisierung in ganz Deutschland um Kunden, obwohl Online-Glücksspiel zwischen 2012 und 2021 ausschließlich in Schleswig-Holstein legal war.

In der Regel halten sich illegale Anbieter nicht an die deutschen Vorschriften und sind damit besonders gefährlich, wenn es um Risiken wie Spielsucht oder Überschuldung geht. Eigentlich dürfen die Betreibergesellschaften der entsprechenden Websites allerdings gar kein Geld von deutschen Spielern annehmen, da sie als unzulässige Anbieter auch keine rechtskräftigen Verträge mit deutschen Kunden abschließen dürfen. Wer dies doch tut oder in der Vergangenheit tat, muss daher im Nachhinein mit Klagen seitens betroffener Spieler rechnen.

Anspruch auf Erstattung von Spielverlusten aus illegalem Online-Glücksspiel

Deutsche Glücksspieler, die Geld auf illegalen Glücksspiel-Websites verloren haben, haben die Möglichkeit, ihre Spielverluste vollständig zurückzufordern. Das liegt an der Ungültigkeit der Verträge zwischen ihnen und den illegalen Anbietern. Mittlerweile haben zahlreiche deutsche Zivilgerichte bestehende Ansprüche in der Sache bestätigt. Entscheidungen zugunsten der Online-Glücksspielanbieter gibt es hingegen nur vereinzelt.

Ob Glücksspieler Anspruch auf die Rückforderung ihrer Spielverluste haben, können diese in wenigen Minuten mit dem Chat-Formular von VerbraucherHammer prüfen. Im Anschluss ist es möglich, den genauen Ablauf der Online-Casino-Rückerstattung mit einem Experten von VerbraucherHammer durchzugehen. Dieser Service ist komplett kostenfrei und erfordert keinen Abschluss eines Abonnements.

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