Oberlandesgericht München: Online-Spielverluste können zurückgefordert werden

2. Nov
Müssen illegale Glücksspielanbieter die Spielverluste ihrer Kunden erstatten, wenn die jeweiligen Glücksspieler von der Unzulässigkeit des Angebotes wussten? Ja, meinen die Richter am Oberlandesgericht München. Wir von VerbraucherHammer haben alle Infos zu dem Verfahren zusammengetragen.

Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hat aktuell einen Beschluss veröffentlicht, der selbst von dem Fachportal LTO als “wegweisend” bezeichnet wird. Demnach können deutsche Verbraucher ihre Verluste aus Online-Glücksspiel selbst dann erfolgreich zurückfordern, wenn die Spieler von der Illegalität des jeweiligen Angebots wussten.

Spieler verlangte 18.000 Euro zurück

Geklagt hatte ein Mann, der zwischen 2018 und 2020 knapp 18.000 Euro auf einer deutschsprachigen Glücksspiel-Website für virtuelle Automatenspiele verloren hatte. Zu diesem Zeitpunkt waren sogenannte Online-Slots in Bayern allerdings vollständig verboten. Erst im Juli 2021 trat der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, der Online-Glücksspiel in Deutschland unter strengen Voraussetzungen liberalisierte.

Hinter der Website, auf der der Münchner gespielt hatte, verbirgt sich ein Unternehmen mit Sitz in dem als europäisches Steuerparadies bekannten Inselstaat Malta. Dieses Unternehmen hatte zwar eine maltesische Glücksspiellizenz. Doch entsprechende Konzessionen waren in Deutschland nie gültig. Faktisch hätte der maltesische Glücksspielanbieter also nie Geld von dem deutschen Spieler annehmen dürfen.

OLG München: Glücksspielunternehmen muss Spielverluste erstatten

Das Münchner Gericht bekräftigten, dass die Verträge zwischen dem deutschen Spieler und dem maltesischen Unternehmen wegen der Illegalität des Glücksspielangebots nie gültig waren. Folgerichtig hat der deutsche Verbraucher Anspruch auf die Erstattung seiner vollständigen Spielverluste.

Dass der Kläger möglicherweise von der Unzulässigkeit des Glücksspielangebots wusste, hat laut der Münchner Richter keine Relevanz. Das liegt daran, dass die deutschen Glücksspielgesetze zum Schutz von Verbrauchern und nicht zum Schutz der Unternehmen geschaffen wurden. Eine Revision ließ das OLG München in dem Fall nicht zu. Das maltesische Unternehmen hat also keine Möglichkeit mehr, den Beschluss anzufechten und muss nun die Rückerstattung leisten.

Glücksspiel-Rückforderungen sind weiterhin möglich – Jetzt Ansprüche kostenfrei prüfen

Deutschlandweit haben sich mittlerweile schon mehr als 50 Gerichte ähnliche Entscheidungen wie das OLG München verkündet. Neu ist jedoch die Eindeutigkeit des Münchner Beschlusses – auch in Bezug auf die Tatsache, dass der Spieler selbst möglicherweise von der Illegalität der jeweiligen Website wusste.

Auf diesen Beschluss können sich künftig auch andere Spieler berufen, die an illegalem Glücksspiel teilgenommen haben. Es ist nämlich weiterhin möglich, Spielverluste bis zu zehn Jahre rückwirkend einzufordern. Daran ändert auch das Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages im vergangenen Jahr nichts.

Mit dem Chat-Formular von VerbraucherHammer können Glücksspieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie sich ihre Online-Spielverluste erstatten lassen können. Im Anschluss ist es möglich, den genauen Ablauf der Online-Casino-Rückerstattung mit einem Experten von VerbraucherHammer durchzugehen. Dieser Service ist komplett kostenfrei und erfordert keinen Abschluss eines Abonnements.

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