In deutschen Städten werden bald neue Fahrverbotszonen eingerichtet

25. Okt
Die Luft in deutschen Städten wird immer sauberer. Dennoch könnten bald neue Diesel-Fahrverbotszonen eingerichtet werden. Wir von VerbraucherHammer erklären, wo und wieso dies wahrscheinlich der Fall ist.

Vor wenigen Jahren war die Einrichtung von Diesel-Fahrverbotszonen in Deutschland ein großes Aufregerthema in den Medien. Weil in vielen Städten die zulässigen Stickoxid-Grenzwerte in der Luft überschritten wurden, verabschiedeten die lokalen Behörden für verschiedene Straßenabschnitte ein Durchfahrverbot für bestimmte Diesel-Fahrzeuge. Mittlerweile werden die geltenden Grenzwerte fast überall unterschritten. Dennoch werden bald wohl viele neue Fahrverbotszonen eingerichtet.

Luftqualität hat sich in fast allen deutschen Städten verbessert

2021 wurde der vorgeschriebene Stickoxid-Grenzwert in Höhe von 40 Mikrogramm pro Kilometer nur noch in zwei Städten überschritten. 2019 war dies noch in 25 Städten der Fall. Das geringere Verkehrsaufkommen aufgrund der Corona-Pandemie, die immer saubereren Neufahrzeuge auf den Straßen und wohl auch die Diesel-Fahrverbote in einigen Städten haben die Luft jedoch gesäubert.

Mittlerweile konnten die Fahrverbotszonen in vielen Städten aufgehoben werden. Entsprechende Maßnahmen zur Luftreinhaltung dürfen nämlich nur ergriffen werden, wenn es dafür auch einen Anlass gibt. Einen solchen Anlass scheint es momentan nur in München zu geben. Die bayerische Landeshauptstadt plant für das kommende Jahr nämlich als bislang einzige deutsche Stadt eine Ausweitung der bisherigen Fahrverbotszonen.

Neue Diesel-Fahrverbote in München

München fiel 2021 als eine von zwei Städten auf, in der die erlaubten Stickoxid-Grenzwerte an mehreren Orten im Durchschnitt überschritten wurde. Daher verklagten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub (VCD) die Millionenstadt. Nun kam es in der Angelegenheit zu einer außergerichtlichen Einigung. München verpflichtet sich demnach unter anderem zu einer mehrstufigen Ausweitung der bisherigen Diesel-Fahrverbotszonen.

Sollte die erste Erweiterung der Diesel-Fahrverbote im Februar 2023 nicht die erwünschte Wirkung zeigen, werden die Fahrverbote im Oktober 2023 noch mehr Fahrzeuge betreffen. Im April 2024 könnten dann sogar Ausnahmeregelungen für Lieferanten und Anwohner gestrichen werden, wenn die Luft bis dahin nicht ausreichend sauber wurde.

Neue EU-Luftqualitätsrichtlinie könnte Städte unter Druck setzen

Ob 2024 überhaupt noch die bisherigen Grenzwerte gelten, ist allerdings ungewiss. Aktuell plant die EU-Kommission nämlich die Einführung einer noch strengeren Luftqualitätsrichtlinie. Diesbezüglich sollen noch in diesem Jahr die ersten Vorschläge präsentiert werden und es kann davon ausgegangen werden, dass die neuen Grenzwerte womöglich von keiner deutschen Stadt eingehalten werden.

Insofern ist es sehr wahrscheinlich, dass München nicht die einzige Stadt bleibt, in der Diesel-Fahrer auch in Zukunft nur eingeschränkt verkehren dürfen. Wann und wo die nächsten Fahrverbotszonen in Deutschland eingerichtet werden, bleibt aktuell offen. Dass es dazu kommen wird, ist jedoch so gut wie sicher.

Abgasskandal: Schadensersatzansprüche bestehen

Die Abgase von Diesel-Fahrzeugen stehen allerdings nicht nur wegen möglicher Fahrverbotszonen seit Jahren im Rampenlicht. Auch der Abgasskandal, der Hersteller wie Volkswagen, Mercedes-Benz, Audi und Fiat betrifft, bleibt weiterhin ein relevantes Thema in Deutschland. Immerhin genießen betroffene Fahrzeughalter hier schon in vielen Fällen Sicherheit, dass sie sich gegen den Betrug wehren und Schadensersatzansprüche durchsetzen können.

Ob ein solcher Anspruch besteht und wie hoch dieser ausfällt, können Diesel-Halter in wenigen Schritten mit dem Chat-Formular von VerbraucherHammer prüfen. Dieser Service ist komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung oder Ähnliches möglich. Im Anschluss besteht zudem die Option, sich von einem Abgasskandal-Experten über die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren zu lassen – ebenfalls kostenlos und komplett unverbindlich.

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