Musterfeststellungsklage gegen Mercedes endet frühestens 2023

21. Jul
Am Oberlandesgericht Stuttgart läuft aktuell eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes. Es geht um die Frage, ob die Halter von manipulierten Mercedes-Autos Anspruch auf Schadensersatz haben. Zunächst warten die Stuttgarter Richter jedoch andere Urteile ab.

In der vergangenen Woche startete die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. An der Klage konnten sich mehr als 50.000 Halter von manipulierten Mercedes-Autos beteiligen. Doch am Ende trugen sich nur rund 2800 Personen in das Klageregister ein. Eines machte der Vorsitzende Richter bereits am ersten Tag der Verhandlung klar: Ein Urteil in der Sache wird es frühestens im Jahr 2023 geben.

EuGH- und BGH-Urteile als mögliche “Gamechanger”

Zunächst möchten die Stuttgarter Richter zwei Grundsatzurteile am Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) abwarten. Bereits im Juni machte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs nämlich in einem Schlussantrag klar, dass die Halter von manipulierten Mercedes-Autos seiner Meinung nach Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies sei selbst dann der Fall, wenn die verwendeten Abschalteinrichtungen nicht vorsätzlich, sondern aus Fahrlässigkeit eingebaut worden wurden. Ein abschließendes Urteil in der Sache wird noch in diesem September erwartet.

Anschließend wird es spannend sein, wie der BGH auf die entsprechende Entscheidung reagiert. Noch im vergangenen Jahr ließen die Karlsruher Richter durchblicken, dass zumindest einige Mercedes-Halter wegen des Abgasskandals keinen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn die Manipulation nicht nachgewiesenermaßen vorsätzlich erfolgte. Diese Rechtsauffassung muss am BGH in Zukunft möglicherweise noch einmal überdacht werden. Deshalb hat der Bundesgerichtshof bereits angekündigt, sich im November zu dem zuvor verkündeten EuGH-Urteil zu positionieren.

Grundsatzurteile helfen nicht nur Mercedes-Haltern – Jetzt Ansprüche prüfen

Im kommenden Jahr werden dann auch die Stuttgarter Richter im Anschluss an die Entscheidungen von EuGH und BGH verkünden, ob die Teilnehmer der Mercedes-Musterfeststellungsklage Anspruch auf Schadensersatz haben. Entsprechend der aktuellen Signale ist ein verbraucherfreundliches Urteil in der Sache aktuell mehr als wahrscheinlich.

Die Grundsatzurteile von EuGH und BGH könnten aber nicht nur Teilnehmern der Musterklage gegen Mercedes-Benz helfen. Herstellerübergreifend würde die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal erleichtert werden. Das betrifft unter anderem auch die Halter von Diesel-Fahrzeugen der Hersteller VW-, Audi-, Opel- und Fiat-Fahrzeugen.

Ob Verbraucher wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben, können diese in wenigen Schritten mit dem Chat-Formular von VerbraucherHammer prüfen. Dieser Service ist komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung oder Ähnliches möglich. Im Anschluss besteht zudem die Option, sich von einem Abgasskandal-Experten über die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren zu lassen – ebenfalls kostenlos und komplett unverbindlich.

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