Kredit-Widerruf: Verbraucherrechte sollen beschränkt werden

4. Mai
Verbraucher können Kreditverträge unbefristet lang widerrufen, wenn diese unzureichende Informationen enthalten. Doch die Bundesregierung möchte die Rechte der verantwortlichen Banken nun stärken. Verbraucherschützer warnen vor drastischen Folgen dieser Gesetzesänderung.

Jahrelang haben Banken ihre Kreditverträge mit unzureichenden Informationen ausgestaltet. Dadurch konnten Verbraucher beispielsweise nicht erkennen, welche Mehrkosten mit einem Kreditausfall oder der vorzeitigen Begleichung des vollständigen Kreditbetrages einhergehen. Folgerichtig entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im vergangenen Jahr, dass sich entsprechende Verbraucherverträge unbefristet lang widerrufen lassen. Doch die Bundesregierung plant nun eine Novellierung des Widerrufsrechts zugunsten der Banken.

Bundesregierung möchte Kredit-Widerruf zeitlich beschränken

Recherchen des NDR-Politikmagazins Panorama 3 und der Süddeutschen Zeitung haben aktuell ergeben, dass der Widerruf von Verbraucherkrediten per Gesetz auf ein Jahr und 14 Tage beschränkt werden soll, wenn der jeweilige Kreditvertrag unzureichende Informationen enthält. Für eine entsprechende Novellierung des EU-weit geltenden Widerrufsrechts hat sich die Bundesregierung demnach aktuell innerhalb des EU-Rats sowie des EU-Parlaments stark gemacht.

Verbraucherschützer vermuten, dass diese mögliche Gesetzesanpassung auf Bestreben der Bankenlobby angeregt wurde. Sollte das Widerrufsrecht tatsächlich selbst bei eindeutigen Fehlern seitens der Banken zeitlich eingeschränkt werden, würde dies den Banken de facto einen Freifahrtschein geben, um ihren Kunden fehlerhafte Kreditverträge unterzujubeln. Im Normalfall fallen unzureichende Informationen in Kreditverträgen nämlich erst Jahre nach dem Vertragsabschluss auf.

Verbraucherkredite führen häufig zu Überschuldung

So ist es beispielsweise eine gängige Masche von Banken, ihre Kunden zu immer neuen Kreditabschlüssen zu bewegen. Wenn Verbraucher beispielsweise ein Auto finanziert haben, meldet sich die verantwortliche Bank in regelmäßigen Abständen bei den jeweiligen Kreditnehmern, um diese zu einer Umschuldung durch immer höhere Kredite zu bewegen.

Während die Banken ihren Kunden mit dieser Masche mehr finanzielle Freiheit anpreisen, führen solche sogenannten Kettenkredite nicht selten nach mehreren Jahren zu einer Überschuldung der jeweiligen Kreditnehmer. Die Banken hingegen verdienen viel Geld mit entsprechenden Krediten und die verantwortlichen Bankberater werden mit hohen Provisionszahlungen belohnt. Der einzige Ausweg aus diesem Dilemma ist für viele Verbraucher aktuell der unbefristete Kredit-Widerruf.

Für Kreditnehmer sollte die geplante Novellierung des EU-Widerrufsrechts daher eine Warnung sein. Wer in den letzten Jahren einen Verbraucherkredit abgeschlossen hat, sollte nun erst recht prüfen lassen, ob der entsprechende Kreditvertrag möglicherweise unzureichende Informationen enthält, die einen Widerruf möglich machen. Vor allem Autobesitzer, die ihre Fahrzeuge finanziert haben, können von einem Kredit-Widerruf profitieren.

Autokredit-Widerruf: Das sind die rechtlichen Möglichkeiten

Wer seinen Autokreditvertrag widerruft, kann dadurch den kompletten Autokauf rückgängig machen, da Kauf- und Kreditvertrag in den meisten Fällen miteinander verbunden sind. Deshalb können Verbraucher ihr gebrauchtes Auto nach einem erfolgreichen Widerruf an die jeweilige Bank zurückgeben, um im Gegenzug eine Erstattung der bislang gezahlten Kreditraten zu erhalten.

Lediglich den Wertverlust, der auf Basis der bisherigen Nutzung entstanden ist, müssen sich Verbraucher von ihrer erstattbaren Summe abziehen lassen. Trotzdem übersteigt die durchsetzbare Summe in fast jedem Fall den aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs deutlich. Der Autokredit-Widerruf führt also im Normalfall zu einem wirtschaftlichen Vorteil für betroffene Verbraucher.

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