Abgasskandal: Hoffnung für Vielfahrer dank BGH-Entscheidung

10. Mrz
Auch die Halter von manipulierten Fahrzeugen mit hohen Laufleistungen können wegen des Abgasskandals Schadensersatzansprüche durchsetzen. Dieses Signal sendeten die Richter am Bundesgerichtshof aktuell. Wir von VerbraucherHammer erklären, was Vielfahrer über ihre Abgasskandal-Rechte wissen müssen.

Die Halter von illegal manipulierten Diesel-Fahrzeugen haben Anspruch auf Schadensersatz. Das liegt daran, dass die Fahrzeuge zum Kaufzeitpunkt nicht mangelfrei waren. Während die betroffenen Käufer trotzdem den vollen Kaufpreis zahlen mussten, verloren die manipulierten Autos nach dem Bekanntwerden des Skandals unerwartet stark an Wert. Dennoch hatten Vielfahrer mit ihren Abgasskandal-Klagen bislang nur selten Erfolg. Das könnte sich nun ändern.

BGH befasste sich im Januar mit Rechtsansprüchen von Vielfahrer

Im Januar machten die BGH-Richter dem Halter eines Seat Leon Hoffnungen, dass dieser wegen des Abgasskandals Schadensersatzansprüche durchsetzen kann. Das Fahrzeug, in dem der nachweislich manipulierte VW-Motor EA189 verbaut wurde, wies zu diesem Zeitpunkt bereits eine Laufleistung in Höhe von 275.000 Kilometern auf. Eine so hohe Laufleistung ist jedoch alles andere als förderlich, wenn es um die Durchsetzung von Abgasskandal-Ansprüchen geht.

Die Maximallaufleistung von einem Kleinwagen wie dem Seat Leon wird nämlich von den meisten Gerichten auf etwa 250.000 Kilometer festgelegt. Wenn ein manipuliertes Fahrzeug diese Maximallaufleistung überschritten hat, ist die Rückgabe des Fahrzeugs an den jeweiligen Hersteller nicht mehr möglich. Der Schadensersatzanspruch des betroffenen PKW-Besitzers sinkt in diesem Fall auf null Euro. Doch der Besitzer des Seat Leon hatte gar nicht vor, sein Fahrzeug an Volkswagen zurückzugeben.

Vielfahrer können kleinen Schadensersatz durchsetzen

Stattdessen möchte der PKW-Besitzer seinen Anspruch auf sogenannten kleinen Schadensersat geltend machen. Das bedeutet, dass der Kläger sein Fahrzeug behalten möchte. Im Gegenzug verlangt er lediglich einen Teil des ursprünglich gezahlten Kaufpreises zurück. Er möchte den Fahrzeugkauf also nicht rückgängig machen, sondern den ursprünglichen Kaufpreis lediglich um die Summe mindern, die er damals zu viel gezahlt hat.

In der Vorinstanz hatte der BGH-Kläger damit keinen Erfolg. Doch die obersten Zivilrichter Deutschlands entschieden nun, dass es falsch war, seine Klage einfach abzuweisen. Daher müssen sich die Richter am Berufungsgericht – dem Landgericht (LG) Bochum – noch einmal mit dem Fall auseinandersetzen.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Bochumer Richter nun eine verbraucherfreundliche Entscheidung verkünden werden, denn zum Kaufzeitpunkt war noch gar nicht klar, wie viele Kilometer das Auto in den kommenden Jahren zurücklegen würde. Wäre der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bekannt gewesen, wäre der Kaufpreis jedoch definitiv geringer ausgefallen. Diesbezüglich ist es egal, ob das Fahrzeug von einem Viel- oder Normalfahrer gekauft wurde.

BGH-Entscheidung betrifft auch Halter von manipulierten Fahrzeugen anderer Hersteller

Die aktuelle BGH-Entscheidung betrifft jedoch nicht nur die Halter der deutschlandweit rund 2,4 Millionen Fahrzeuge mit dem manipulierten VW-Motor EA189. Auch die Besitzer von Abgasskandal-Autos von Herstellern wie Opel, Fiat und Mercedes-Benz profitieren von der aktuellen Positionierung der Karlsruher Richter. Für sämtliche Halter von manipulierten Diesel-Fahrzeugen mit einer hohen Laufleistung ist die Entscheidung als positiv zu werden.

Mit Hilfe des Chat-Formulars von VerbraucherHammer können Verbraucher in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben. Dieser Service ist komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung oder Ähnliches möglich. Im Anschluss besteht zudem die Option, sich von einem Abgasskandal-Experten über die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren zu lassen.

Mehr zum Thema:

Mehr erfahren