Europäischer Gerichtshof entscheidet: Thermofenster in Diesel-Autos sind illegal

15. Jul
Gute Nachrichten für europäische Verbraucher: Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Haltern manipulierter Diesel-Autos aktuell massiv gestärkt. Wir von VerbraucherHammer haben alle Infos zu dem gestrigen Urteil zusammengetragen.

Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde gestern ein relevantes Grundsatzurteil verkündet: Die obersten Zivilrichter der EU haben bekanntgegeben, dass sogenannte Thermofenster illegal sind. Das sind Abschalteinrichtungen, die nur bei bestimmten Außentemperaturen für eine gesetzeskonforme Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen sorgen. Besonders brisant: Auch das VW Software-Update, mit dem der Abgasausstoß von nachweislich manipulierten Fahrzeugen verbessert werden sollte, enthält ein solches Thermofenster.

EuGH-Urteil bedeutet Niederlage für die gesamte Automobilindustrie

Tatsächlich setzten neben VW noch viele weitere Fahrzeughersteller auf Thermofenster. Verbraucherschützer kritisieren bereits seit Jahren, dass die Automobilindustrie ihre Fahrzeuge auf diese Weise manipuliert hat, um hohe Entwicklungskosten für die Entwicklung von gut funktionierenden Systemen zur Abgasreinigung einzusparen. Die Autohersteller ihrerseits argumentierten hingegen, dass Thermofenster zum Schutz des Motors benötigt werden.

Dass dem nicht so ist, beweisen neuere Diesel-Fahrzeuge, die keine Thermofenster enthalten und dennoch sehr wenige Schadstoffe ausstoßen. Auch der EuGH ist mit der Argumentation der Automobilindustrie nicht d’accord: Die Luxemburger Richter urteilten, dass Thermofenster nur in absoluten Ausnahmefällen zum Einsatz kommen dürfen.

Thermofenster fahren die Abgasreinigung allerdings in den meisten Fällen bereits bei Temperaturen in Höhe von weniger als 15 Grad herunter. Dabei herrschen solche Außentemperaturen in Ländern wie Deutschland oder Österreich fast ganzjährig. Die EuGH-Richter entschieden daher zurecht: Entsprechende Abschalteinrichtungen sind illegal.

Weiteres EuGH-Urteil im Herbst kann Verbraucherrechte enorm stärken

Auf die Automobilindustrie kommt nun vermutlich eine große Rückrufwelle zu. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) forderte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits direkt nach der Verkündung des Urteils dazu auf, sämtliche Fahrzeuge mit eingebauten Thermofenstern umgehend zurückzurufen. Die deutsche Zulassungsbehörde hatte das VW Software-Update nämlich trotz dieser unzulässigen Abschalteinrichtung genehmigt. Europaweit wurde das Update auf rund acht Millionen Fahrzeugen installiert.

Für betroffene Fahrzeughalter könnte noch ein weiteres EuGH-Urteil, das noch in diesem Herbst verkündet werden soll, sehr relevant werden. Die EuGH-Richter werden nämlich aller Wahrscheinlichkeit nach verkünden, dass sich Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bereits dann durchsetzen lassen, wenn dem Einbau einer Abschalteinrichtung ein fahrlässig schuldhaftes Verhalten zugrunde liegt.

Dieses Urteil könnte in Deutschland zu einer absoluten Kehrtwende in der Dieselskandal-Rechtsprechung führen. In der Vergangenheit wies der Bundesgerichtshof Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit Fahrzeugen mit eingebauten Thermofenstern nämlich zurück, weil sich die verantwortlichen Fahrzeughersteller laut der BGH-Richter bei der Entwicklung von Thermofenstern nicht nachweislich sittenwidrig verhalten haben. Zukünftig wären diese Grundsatzentscheidungen nach einem verbraucherfreundlichen EuGH-Urteil in der Sache allerdings obsolet.

Abgasskandal: Jetzt Schadensersatzansprüche prüfen

Wer ein illegal manipuliertes Auto besitzt, hat grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Das liegt daran, dass die betroffenen Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Kaufs nachgewiesenermaßen nicht frei von Mängeln waren. Deutschlandweit wurden bislang bereits rund vier Millionen Autos wegen des Abgasskandals zurückgerufen. Davon betroffen sind unter anderem PKW-Modelle von Herstellern wie Mercedes-Benz, Opel, Audi, Porsche und VW.

Ob Verbraucher wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben, können diese in wenigen Schritten mit dem Chat-Formular von VerbraucherHammer prüfen. Dieser Service ist komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung oder Ähnliches möglich. Im Anschluss besteht zudem die Option, sich von einem Abgasskandal-Experten über die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren zu lassen – ebenfalls kostenlos und komplett unverbindlich.

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