EuGH-Urteil zum Kredit-Widerruf stärkt Verbraucherrechte

2. Feb
Viele Kreditverträge können aufgrund unzulässiger Klauseln auch mehrere Jahre nach der 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in letzter Instanz entschieden. Mit ihrem Urteil stärkten die EuGH-Richter die Rechte von betroffenen Kreditnehmern enorm.

EuGH: Kreditverträge lassen sich unbefristet widerrufen

Konkret entschieden die obersten Zivilrichter Europas, dass sich mehrere Autokreditverträge der Auto-Banken von Volkswagen, Škoda und BMW auch heute noch widerrufen lassen, obwohl die zweiwöchige Widerrufsfrist schon längst überschritten wurde. Demnach seien mehrere Klauseln in den Autokreditverträgen für Normalverbraucher nicht verständlich.

Das liegt daran, dass aus den entsprechenden Verträgen nicht eindeutig hervorgeht, wie teuer eine frühzeitige Ablösung des Kredites wäre. Zudem können Verbraucher auf Basis ihrer Kreditverträge nicht selbst ausrechnen, wie teuer es wird, wenn eine Rate nicht rechtzeitig oder vollständig beglichen wird.

In den jeweiligen Verträgen wurde diesbezüglich nämlich nur darauf verwiesen, dass solche Gebühren entsprechend der Regelungen, die das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vorschreibt, berechnet werden. Solche sogenannten Kaskadenverweise sind in Verbraucherverträgen allerdings nicht zulässig.

Finanzierte Autos: Kredit-Widerruf ermöglicht Fahrzeug-Rückgabe

Entsprechende Klauseln haben aber nicht nur die VW-, Škoda- und BMW-Bank verwendet. Stattdessen trifft dies auf nahezu sämtliche Kreditinstitute zu. Daher lassen sich auch heute noch fast alle Kreditverträge widerrufen, die Verbraucher ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen haben. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Widerrufsrecht nämlich EU-weit reformiert.

Verbraucher können enorm von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) profitieren, denn sie können ihren Kreditvertrag in vielen Fällen auch Jahre nach dem Abschluss widerrufen. Diesbezüglich ist es egal, ob der jeweilige Kredit mittlerweile schon vollkommen beglichen wurde oder aktuell noch läuft. In beiden Fällen ist es möglich, sich fast die komplette Summe der bisher geleisteten Kreditraten erstatten zu lassen.

Vor allem für Verbraucher, die ihren Autokauf mit Hilfe eines Kredits finanziert haben, ergibt der Kredit-Widerruf oft Sinn. Kauf- und Kreditvertrag sind nämlich im Normalfall miteinander verbunden. Wer also seinen Kreditvertrag widerruft, kann auch sein Auto an die jeweilige Bank zurückgeben und sich eine Summe sichern, die den aktuellen Fahrzeugwert übersteigt. Der Kredit-Widerruf ist also oft lukrativer als der Weiterverkauf des eigenen Autos.

Kredit-Widerruf: Anspruch prüfen und risikofrei durchsetzen

Mit dem Chat-Formular von VerbraucherHammer können Kreditnehmer in wenigen Schritten prüfen, ob auch ihr Kreditvertrag sich heute noch widerrufen lässt. Anschließend ist es möglich, sich den kompletten Ablauf eines Kredit-Widerrufs von den Experten von VerbraucherHammer erläutern zu lassen. Dieser Service ist komplett kostenfrei.

Falls der Kredit-Widerruf mit juristischen Mitteln durchgesetzt werden muss, ist selbst dies im Normalfall komplett kosten- und risikofrei möglich. Die Partnerkanzleien von VerbraucherHammer arbeiten nämlich mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen, die die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden übernehmen. In diesem Fall muss lediglich die vertraglich festgelegte Selbstbeteiligung gezahlt werden.

Auch für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung ist die risikofreie Rechtsdurchsetzung möglich, indem diese mit einem sogenannten Prozesskostenfinanzierer zusammenarbeiten. Prozesskostenfinanzierer übernehmen die vollständigen Verfahrenskosten und beziehen dafür lediglich im Erfolgsfall eine Provision, die bei Vertragsabschluss festgelegt wurde.

Die Ausgaben des Prozesskostenfinanzierers müssen Verbraucher in keinem Fall zurückzahlen. Ganz im Gegenteil: Sollte ein Verfahren unerwartet verloren gehen, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer sogar sämtliche Verfahrenskosten sowie die vollständigen Ausgaben der Gegenseite, ohne dafür auch nur einen Cent von dem jeweiligen Verbraucher zu verlangen.