Nach EuGH-Urteil: Neue Diesel-Klagewelle rollt auf Automobilindustrie zu

31. Mrz
Am Europäischen Gerichtshof wurden die Rechte von Diesel-Fahrern aktuell enorm gestärkt. Wieso das so ist, erklären wir von VerbraucherHammer in dem nachfolgenden Beitrag.

Mehrere Millionen Menschen in ganz Europa haben Diesel-Fahrzeuge, die vom Abgasskandal betroffen sind, gekauft. Die manipulierten PKW-Modelle haben deshalb teilweise enorme Werteinbußen im Vergleich zu anderen Autos hinnehmen müssen. Außerdem können sie Folgeschäden erleiden und im schlimmsten Fall sogar stillgelegt werden. Nun entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH): Wem durch den Abgasskandal ein Schaden entstanden ist, der hat auch Anspruch auf Schadensersatz. Was eigentlich selbstverständlich klingt, wird laut Experten eine regelrechte Klagewelle nach sich ziehen.

Deshalb ist das aktuelle EuGH-Urteil wegweisend

Als sensationell wird das EuGH-Urteil vor allem deshalb bezeichnet, weil der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) sich in der Vergangenheit anders positioniert hat. Zwar sprachen Deutschlands oberste Zivilrichter den Haltern von illegal manipulierten VW-Fahrzeugen mit dem EA189-Dieselmotor wegen des Abgasskandals Schadensersatz zu. Doch in Bezug auf die Manipulationen anderer Hersteller und Motoren zweifelten die BGH-Richter bestehende Schadensersatzansprüche an, weil eine mutwillige bzw. sittenwidrige Schädigung seitens der Autobauer in diesen Fällen nur schwer nachgewiesen werden könne.

Der Europäische Gerichtshof entschied nun allerdings, dass bereits eine fahrlässige Schädigung ausreicht, um Schadensersatzansprüche zu rechtfertigen. Das vereinfacht die Durchsetzung von Abgasskandal-Ansprüchen enorm. Künftig müssen betroffene Fahrzeughalter und ihre beauftragten Anwälte nicht länger beweisen, dass die Manipulationen beispielsweise in den Chefetagen der verantwortlichen Autobauer initiiert wurden. Stattdessen muss lediglich nachgewiesen werden, dass die manipulierten Fahrzeuge illegale Abschalteinrichtung, die sich auf die Abgasreinigung auswirkt, enthalten.

Deutscher Richterbund erwartet Klagewelle

Der deutsche Bundesgerichtshof muss nun schnell entscheiden, wie das EuGH-Urteil in die nationale Rechtsprechung übertragen werden kann. Diesbezüglich haben Deutschlands oberste Zivilrichter bereits eine mündliche Verhandlung am 08. Mai 2023 angesetzt, in dessen Rahmen sie sich auch zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs äußern werden.

Der deutsche Richterbund (DRB) erwartet im Anschluss an das bereits verkündete EuGH-Urteil und die anstehende BGH-Entscheidung eine regelrechte Klagewelle. Das sagte DRB-Bundes­geschäftsführer Sven Rebehn dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND). Die Entscheidung des EuGH stärke die Rechte von Verbrauchern und gebe Dieselkäufern Rückenwind, deren Autos mit einer unzulässigen Abschalt­einrichtung für die Abgasreinigung ausgestattet worden sind, heißt es in der Meldung des RND.

Schnelles Handeln erforderlich – VerbraucherHammer prüft Ansprüche kostenlos

Bereits vor dem EuGH-Urteil hatte unter anderem auch der Vorsitzende Richter des Stuttgarter Landgerichts seine Kollegen schriftlich über eine mögliche Klagewelle informiert. In Stuttgart können Fahrzeughalter nämlich unter anderem gegen Mercedes-Benz und Porsche klagen, weil diese dort ihren Hauptsitz haben. Generell sollten betroffene Fahrzeughalter nun schnell handeln, wenn sie ihre Rechtsansprüche in der Sache bislang noch nicht durchgesetzt haben. An den Gerichten könnte es nämlich zu langen Wartezeiten kommen.

Ob aktuell noch Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals bestehen und wie hoch diese ausfallen, können Diesel-Halter in wenigen Schritten mit dem Chat-Formular von VerbraucherHammer prüfen. Dieser Service ist komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung oder Ähnliches möglich. Im Anschluss besteht zudem die Option, sich von einem Abgasskandal-Experten über die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren zu lassen – ebenfalls kostenlos und komplett unverbindlich.

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