Dieselgate: Hunderttausenden Fahrzeughaltern droht Verjährung

16. Dez
Wegen des Abgasskandals bestehen Schadensersatzansprüche. Diese können allerdings nicht unbegrenzt lang durchgesetzt werden. Wir von VerbraucherHammer erklären nachfolgend, wer sich diesbezüglich momentan besonders beeilen muss.

2019 wurden Hunderttausende Fahrzeuge von Herstellern wie Audi oder Mercedes-Benz wegen des Abgasskandals zurückgerufen. Die betroffenen PKW-Besitzer können wegen der illegalen Manipulationen Schadensersatzansprüche durchsetzen. Allerdings verjähren schon bald viele Rechtsansprüche.

Verjährung tritt in wenigen Tagen ein

Wer 2019 von der Manipulation des eigenen Fahrzeugs erfuhr, hat nur noch bis zum 31. Dezember um 23:59 Uhr Zeit, um deshalb Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Danach tritt die dreijährige Verjährungsfrist ein, wodurch es kaum noch Möglichkeiten gibt, um bestehende Rechtsansprüche erfolgreich geltend zu machen.

Wer sich bislang noch nicht juristisch gegen die negativen Folgen des Abgasskandals gewehrt hat, sollte sich daher beeilen. Nachweislich manipulierte Fahrzeuge bringen nämlich auf dem Gebrauchtwagenmarkt deutlich weniger Geld ein als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht manipuliert wurden. Darüber hinaus können die “Schummel-Diesel” sogar schwerwiegende Folgeschäden erleiden.

Abgasskandal: Verbraucherfreundliche Rechtsprechung

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied bereits im Jahr 2020, dass Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals auch in Deutschland bestehen. Demnach haben betroffene PKW-Besitzer unter anderem die Möglichkeit, ihr Auto zurückzugeben, um dafür eine finanzielle Entschädigung zu erhalten, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert liegt.

Darüber hinaus erleichtern die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen des Abgasskandals wohl zeitnah noch einmal. Es wird nämlich erwartet, dass die EuGH-Richter entscheiden, dass künftig selbst eine fahrlässige Schädigung ausreicht, um Entschädigungsansprüche wegen des Abgasskandals erfolgreich durchzusetzen.

Dadurch müssten die Kläger nicht länger nachweisen, dass die jeweilige Manipulation auf mutwillige bzw. sittenwidrige Weise erfolgte. Stattdessen reicht der Nachweis, dass das jeweilige Fahrzeug illegal manipuliert wurde und dem Kläger deshalb ein Schaden entstanden ist.

Klagen können ohne finanziellen Aufwand eingereicht werden

Für die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen ist es daher der optimale Zeitpunkt, um bestehende Rechtsansprüche in der Sache durchzusetzen. Schließlich waren Abgasskandal-Klagen noch nie so erfolgsversprechend wie jetzt. Zudem können bestehende Ansprüche dank Rechtsschutzversicherer und Prozesskostenfinanzierer ohne finanzielles Risiko geltend gemacht werden.

Während Rechtsschutzversicherungen die Verfahrens- und Anwaltskosten ihrer Kunden – bis auf die vertraglich festgelegte Selbstbeteiligung – vollständig übernehmen, tun Proztesskostenfinanzierer das Gleiche für Menschen, die nicht rechtsschutzversichert sind. Dafür verlangen letztere keine monatliche Gebühr oder Ratenzahlung, sondern lediglich eine Provision im Erfolgsfall.

Ob Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals bestehen und wie hoch diese ausfallen, können Diesel-Halter in wenigen Schritten mit dem Chat-Formular von VerbraucherHammer prüfen. Dieser Service ist komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung oder Ähnliches möglich. Im Anschluss besteht zudem die Option, sich von einem Abgasskandal-Experten über die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren zu lassen – ebenfalls kostenlos und komplett unverbindlich.

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