Diese wichtigen Diesel-Urteile werden 2023 verkündet

28. Dez
Die zivilrechtliche Aufarbeitung des Abgasskandals dauert weiter an. Welche wichtigen Entscheidungen diesbezüglich im kommenden Jahr verkündet werden, antizipieren wir von VerbraucherHammer nachfolgend.

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche relevante Urteile im Zusammenhang mit dem Abgasskandal verkündet. Vollständig aufgearbeitet wurden die illegalen Manipulationen aber noch immer nicht. Daher wird es auch 2023 wieder viele richtungsweisende Entscheidungen in der Sache geben.

EuGH-Urteil: Schadensersatz auch bei fahrlässiger Schädigung?

Das wohl wichtigste Dieselskandal-Urteil werden die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) im kommenden Jahr verkünden. Konkret befassen diese sich mit der Frage, ob auch eine fahrlässige Schädigung ausreicht, um Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals zu rechtfertigen. Sollte dies der Fall sein, werden Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit illegalen Fahrzeug-Manipulationen in Zukunft noch erfolgsversprechender als bisher.

Dass das Urteil 2023 verkündet wird, ist längst klar. Die Frage ist lediglich, wann es so weit sein wird. Die Richter am deutschen Bundesgerichtshof (BGH) haben allerdings schon angekündigt, Ende Februar zu dem besagten EuGH-Urteil Stellung zu beziehen. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass die Entscheidung spätestens Mitte Februar 2023 verkündet wird. VerbraucherHammer-Einschätzung: Am Europäischen Gerichtshof wird es ein verbraucherfreundliches Urteil geben.

BGH verhandelt Klage zu weiterem VW-Diesel-Motor

Am Bundesgerichtshof geht es dann am 27. Februar um die Frage, ob auch die Halter von manipulierten VW-Fahrzeugen mit EA288-Motoren Anspruch auf Schadensersatz haben. Der EA288-Motor ist der direkte Nachfolger des EA189-Motors, der 2015 als erster nachweislich manipulierter Diesel-Motor in die Geschichte einging.

Zwar beteuert VW bis heute, dass der EA288-Motor nicht illegal manipuliert wurde. Doch unabhängige Abgastests beweisen das Gegenteil. Nun müssen die BGH-Richter final entscheiden, ob Volkswagen auch den Haltern von Fahrzeugen mit diesem Motor Entschädigungen zahlen muss. Ausschlaggebend für diese Entscheidung wird das zuvor erwartete EuGH-Urteil zur fahrlässigen Schädigung sein. VerbraucherHammer-Einschätzung: Der Bundesgerichtshof verurteilt VW zur Zahlung von Schadensersatz.

Gerichtsentscheidung kann neue Rückrufwelle einleiten

Ebenfalls im Februar befassen sich auch die Richter am Schleswig-Holsteiner Verwaltungsgericht mit relevanten Fragen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Allerdings geht es dabei keineswegs um Schadensersatzansprüche von betroffenen PKW-Besitzern. Stattdessen geht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in Schleswig gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor, damit das KBA mehrere Fahrzeugmodelle von verschiedenen Herstellern wegen illegaler Manipulationen zurückruft.

Die DUH hat an den besagten Fahrzeugen erhöhte Abgaswerte gemessen und den Einbau illegaler Abschalteinrichtungen festgestellt. Obwohl diese Informationen an das KBA übermittelt wurden, hat die Flensburger Behörde deshalb noch keine Rückrufe angeordnet. Nun müssen die Schleswiger Verwaltungsrichter entscheiden, ob das Kraftfahrt-Bundesamt in der Sache aktiv werden muss. VerbraucherHammer-Einschätzung: Die Schleswiger Richter geben der DUH Recht und lösen eine regelrechte Rückrufwelle aus.

Erfolgsaussichten von Diesel-Klagen werden immer besser – jetzt Ansprüche prüfen

Neben den bislang erwarteten Entscheidungen werden 2023 wohl noch viele weitere relevante Urteile im Zusammenhang mit dem Abgasskandal verkündet werden. Unter anderem könnten Hersteller wie Audi, Mercedes-Benz oder Fiat erstmals höchstrichterlich wegen der Entwicklung und Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen verurteilt werden. Generell werden die Erfolgsaussichten von Abgasskandal-Klagen im kommenden Jahr wohl einmal mehr verbessert. Davon profitieren grundsätzlich die Halter von allen illegal manipulierten Fahrzeugen.

Ob Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals bestehen und wie hoch diese ausfallen, können Diesel-Halter in wenigen Schritten mit dem Chat-Formular von VerbraucherHammer prüfen. Dieser Service ist komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung oder Ähnliches möglich. Im Anschluss besteht zudem die Option, sich von einem Abgasskandal-Experten über die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren zu lassen – ebenfalls kostenlos und komplett unverbindlich.

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