Juristische Schlappe für deutsche Glücksspielbehörde wegen Netzsperren

1. Mrz
Die deutsche Glücksspielbehörde möchte illegale Glücksspiel-Websites sperren lassen. Doch Internet-Provider können nicht einfach zu entsprechenden Netzsperren aufgefordert werden, gab das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz kürzlich bekannt.

Der neue Glücksspielstaatsvertrag sorgte für eine Liberalisierung von Online-Glücksspiel in ganz Deutschland und die Gründung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle an der Saale. Diese ist seit einigen Wochen für die Vergabe von Glücksspiellizenzen und die Kontrolle des Marktes zuständig. In dieser Rolle soll die GGL unter anderem die Möglichkeit erhalten, Netzsperren gegen illegale Glücksspiel-Websites zu verhängen. Doch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz schob dieser Maßnahme zunächst einen Riegel vor.

Mit diesem Fall setzen sich die Oberverwaltungsrichter auseinander

In dem Verfahren setzt sich der Internet-Provider 1&1 dagegen zur Wehr, zwei Lotto-Websites einer Betreibergesellschaft aus Malta für deutsche Internetnutzer zu sperren. Dazu hatte ihn die GGL im vergangenen Jahr aufgefordert.

Am Verwaltungsgericht Koblenz hatte der deutsche Provider mit seiner Klage zwar zunächst keinen Erfolg. Doch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied nun im Eilverfahren, dass die Sperrungsaufforderung seitens der GGL tatsächlich rechtswidrig sei. Demnach könne ein Internet-Provider nur zu einer Netzsperre gezwungen werden, wenn er mit den illegalen Anbietern gemeinsame Sache macht, um rechtswidrige Handlungen zu begehen.

Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig

Damit stellen die Koblenzer Richter hohe Hürden für Netzsperren auf. Allerdings ist das letzte Wort in der Sache noch nicht gesprochen worden, denn die Hauptverhandlung in dem Verfahren steht noch aus. Zudem ist es sehr wahrscheinlich, dass die verantwortlichen Richter selbst nach einer abschließenden Urteilsverkündung eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zulassen. Dort könnte die Klage dann abschließend bewertet werden.

Eine rechtskräftige Entscheidung ist sowohl für die GGL als auch für betroffene Provider wichtig. Die GGL kündigte nämlich bereits an, in Zukunft jährlich mehr als 100 Verfahren gegen Anbieter von illegalen Glücksspiel-Websites führen zu wollen. Insofern ist es wahrscheinlich, dass die GGL Internet-Provider in Zukunft häufiger dazu auffordern wird, Netzsperren zu verhängen. Daher sollten alle beteiligten Parteien natürlich wissen, ob es dafür überhaupt eine Rechtsgrundlage gibt.

Jahrelang gab es quasi keine behördliche Verfolgung von illegalen Glücksspiel-Websites

Dass die GGL überhaupt so viele Verfahren gegen illegale Online-Glücksspielanbieter führen muss, hängt vor allem damit zusammen, dass die deutschen Behörden in der Vergangenheit im Prinzip gar nicht gegen entsprechende Unternehmen vorgegangen sind. Das lag möglicherweise auch daran, dass sich der Staat kaum für diesen Sektor interessierte, weil dadurch jahrelang im Prinzip keine Steuereinnahmen erzielt wurden.

Seitdem die Online-Glücksspielgesetze in Deutschland liberalisiert wurden, hat sich das allerdings geändert und mit der GGL wurde eine eigene Behörde für die Kontrolle von Online-Glücksspiel geschaffen. Selbst wenn diese letztlich keine Netzsperren durchsetzen kann, wird sie mindestens Geldstrafen und andere Sanktionen gegen illegale Glücksspielunternehmen anordnen. Machtlos wäre die GGL also nicht.

Illegales Online-Glücksspiel: Betroffene Spieler können Verluste zurückfordern

Die Betreibergesellschaften von illegalen Glücksspiel-Websites müssen sich allerdings nicht nur wegen der Strafverfolgung durch die deutschen Behörden Sorgen machen. Aktuell kommt es nämlich auch vermehrt dazu, dass deutsche Spieler gegen illegale Glücksspielunternehmen vorgehen und ihre Spielverluste der vergangenen Jahre juristisch zurückfordern. Das ist möglich, weil die Verträge zwischen den Unternehmen und ihren deutschen Kunden faktisch nie gültig waren. Das haben bereits mehr als 50 Gerichte in Deutschland bestätigt.

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