Das ist der aktuelle Stand im Wohnmobil-Abgasskandal

24. Aug
Wohnmobile sind im Trend. Doch auch Trend-Objekte können Teil eines Skandals sein. So sind viele Reisemobile mit Fiat-Motoren illegal manipuliert worden. Was betroffene Fahrzeughalter deswegen unternehmen können, erklären wir von VerbraucherHammer nachfolgend.

Im Herbst 2020 erschütterte eine Nachricht die Wohnmobil-Szene: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt gab damals bekannt, dass in Deutschland vermutlich Zehntausende Wohnmobile mit Diesel-Motoren von Fiat vom Abgasskandal betroffen sind. Seitdem sind mittlerweile fast drei Jahre vergangen. Was ist aktuell der Stand in der Sache?

Trotz eindeutiger Beweislage: Keine Rückrufe im Fiat-Abgasskandal

Mittlerweile wurden die Ermittlungsergebnisse der Frankfurter Staatsanwaltschaft längst von mehreren Seiten bestätigt. Unabhängige Abgastests ergaben, dass vor allem Fiat-Fahrzeuge, die in den Jahren 2014 bis 2019 gebaut und mit Diesel-Motoren ausgestattet wurden, vom Abgasskandal betroffen sind. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gab bekannt, in Diesel-Fahrzeugen von Fiat auffällige Abgaswerte gemessen zu haben.

Das KBA hat diesbezüglich Kontakt zu den italienischen Behörden, die für die Zulassung von Fiat-Fahrzeugen zuständig sind, aufgenommen. Da die Italiener daraufhin bislang allerdings nicht mit einer Rückrufaktion oder anderen Maßnahmen reagiert haben, steht das KBA nun in der Sache in direktem Austausch mit Fiat, was auf eine baldige Rückrufaktion durch die deutsche Behörde hindeuten könnte.

Hinzu kommt, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das KBA aktuell sogar wegen der ausbleibenden Rückrufe verklagt. Die DUH argumentiert, dass die Flensburger Behörde dank einer EU-Regelung dazu in der Lage ist, auch Typengenehmigungen aus anderen EU-Ländern zu widerrufen und durch die eigene Untätigkeit zur Verschmutzung der Umwelt beiträgt. Schließlich fahren die manipulierten Fahrzeuge noch immer umher und verpesten die Umwelt.

Wegen der Manipulationen bestehen Schadensersatzansprüche

Die ausbleibenden Rückrufe führen aber nicht nur zu Umweltschäden, sondern auch dazu, dass viele betroffene Fahrzeughalter bis heute gar nichts von den Manipulationen wissen. Wer im Jahr 2020 nicht von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt erfahren hat und die Wirtschaftspresse generell kaum verfolgt, hat das Thema also sehr wahrscheinlich gar nicht auf dem Schirm.

Das führt dazu, dass vermutlich Zehntausende betroffene Fahrzeughalter noch nicht die Möglichkeit hatten, bestehende Rechtsansprüche in der Sache zu prüfen. Das betrifft sowohl die Halter von klassischen Fiat-Fahrzeugen als auch die Besitzer von Wohnmobilen, die auf Basis von Fiat-Fahrgestellen wie dem Fiat Ducato gebaut wurden. Wegen des Abgasskandals besteht nämlich die Möglichkeit, Schadensersatz gegenüber dem verantwortlichen Motorenhersteller durchzusetzen.

Dass in der Sache Schadensersatzansprüche bestehen, liegt daran, dass die betroffenen PKW-Besitzer ihre Fahrzeuge wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben hätten, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Schließlich können die betroffenen Fahrzeuge durch den Skandal Wertverluste erleiden und im schlimmsten Fall sogar stillgelegt werden.

Vorsicht: Verjährung droht

In Deutschland haben bereits Tausende Wohnmobil-Besitzer Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals geltend gemacht und viele waren mit ihren Klagen auch bereits erfolgreich. Urteile zugunsten der betroffenen Kläger gibt es mittlerweile auf jeder zivilrechtlichen Ebene mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes, wobei dort auch schon Verfahren in der Sache anhängig sind.

Wer sich bislang noch nicht über die eigenen Rechtsansprüche in der Sache informiert hat, sollte nun schnellstmöglich handeln. Die zivilrechtliche Verjährungsfrist beträgt in Deutschland nämlich drei Jahre zum Jahresende nach dem Bekanntwerden eines Schadens. Insofern ist es grundsätzlich möglich, dass die deutschen Gerichte argumentieren werden, betroffene Fahrzeughalter hätten durch die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt im Herbst 2020 von der Manipulation ihres Fahrzeugs erfahren müssen. Folglich wären zivilrechtliche Rechtsansprüche in der Sache ab dem 01. Januar 2024 verjährt. Nur wer vorher eine Klage einreicht, kann diese Frist mit Sicherheit umgehen.

VerbraucherHammer prüft Abgasskandal-Ansprüche kostenfrei

Grundsätzlich besteht im Wohnmobil-Abgasskandal die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug an Fiat zurückzugeben, um im Gegenzug Schadensersatzansprüche durchzusetzen, die in etwa dem ursprünglichen Kaufpreis entsprechen. Lediglich die bisherige Nutzungsintensität kann sich negativ auf die Höhe des möglichen Schadensersatzes auswirken. Wer sein Fahrzeug behalten möchte, hat aber auch die Option, das eigene Fahrzeug nicht abzugeben und dennoch Schadensersatz durchzusetzen. In dem Fall ist es möglich, einen Teil des eigentlichen Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung zurückzubekommen.

Ob Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals bestehen und wie hoch diese ausfallen, können Diesel-Halter in wenigen Schritten mit dem Chat-Formular von VerbraucherHammer prüfen. Dieser Service ist komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung oder Ähnliches möglich. Im Anschluss besteht zudem die Option, sich von einem Abgasskandal-Experten über die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren zu lassen – ebenfalls kostenlos und komplett unverbindlich.

Mehr zum Thema:

Mehr erfahren