BGH verkündet im Juni wegweisendes Diesel-Urteil
Die Halter von illegal manipulierten Diesel-Fahrzeugen werden es bald wohl deutlich einfacher haben, wegen des Abgasskandals Schadensersatz zu erhalten. Am 26. Juni 2023 werden die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit verkünden, dass selbst bei einer fahrlässigen Schädigung durch den verantwortlichen PKW-Hersteller Entschädigungen erfolgreich durchgesetzt werden können.
BGH reagiert auf EuGH-Urteil
Damit zeichnet sich eine Trendwende am BGH ab. Mehrfach entschieden die zuständigen Richter in Karlsruhe in der Vergangenheit, dass Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals nur bei einer sittenwidrigen bzw. vorsätzlichen Schädigung bestehen. Doch bei Herstellern wie zum Beispiel Mercedes-Benz ist es schwer, eine solche Art der Schädigung nachzuweisen. Informationen dazu, wer im Unternehmen die Manipulationen aus welchen Gründen anordnete und wann davon erfuhr, hielt der Stuttgarter Konzern nämlich bislang gut unter Verschluss.
Ein im März verkündetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zwang die Juristen am BGH nun allerdings noch einmal dazu, ihre bisherige Rechtsauffassung in der Sache zu überdenken. Europas oberste Zivilrichter entschieden, dass die EU-Normen, die den Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen verbieten, auch den einzelnen Kunden zu schützen. Das bedeutet konkret, dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen unabhängig von der Art der Schädigung Anspruch auf Schadensersatz haben.
Fahrlässige Schädigung: Schadensersatz, aber keine Fahrzeug-Rückabwicklung
Am Montag befassten sich die BGH-Richter nun erstmals mit den möglichen Folgen des EuGH-Urteils für die künftige Rechtsprechung in Deutschland. Konkret ging es dabei um drei Klagen von je einem Audi-, VW- und Mercedes-Benz-Besitzer. Alle drei Kläger fordern von dem jeweiligen Hersteller die Rückabwicklung ihres Kauf- und Finanzierungsvertrages wegen des Abgasskandals.
Bei den Verhandlungen, die sich stundenlang hinzogen, ließ die Vorsitzende BGH-Richterin bereits durchblicken, dass betroffene Fahrzeughalter künftig auch bei einer fahrlässigen Schädigung Entschädigung durchsetzen können. Zwar wird eine Rückabwicklung des jeweiligen Fahrzeugs in dem Fall wohl nicht möglich sein. Doch die Kläger sollen eine finanzielle Entschädigung erhalten, durch die der Wertverlust durch den Abgasskandal ausgeglichen werden soll. Wie sich diese Form des Schadensersatzes berechnet, werden die BGH-Richter im Juni entscheiden, wenn sie ihr abschließendes Urteil in der Sache verkünden.
VerbraucherHammer prüft Rechtsansprüche im Abgasskandal kostenfrei
Für betroffene Fahrzeughalter wird diese Grundsatzentscheidung von enormer Relevanz sein, denn die Chancen auf die erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen steigen dadurch enorm. Experten vermuten nun sogar, dass eine erneute Klagewelle und Schäden in Milliardenhöhe auf die Automobilindustrie zukommen werden. Verbraucher, die ihre Rechtsansprüche nun durchsetzen möchten, sollten sich allerdings beeilen. Aufgrund der Vielzahl an erwarteten Klagen könnte es nämlich zu langen Wartezeiten an den zuständigen Gerichten kommen.
Ob aktuell noch Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals bestehen und wie hoch diese ausfallen, können Diesel-Halter in wenigen Schritten mit dem Chat-Formular von VerbraucherHammer prüfen. Dieser Service ist komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung oder Ähnliches möglich. Im Anschluss besteht zudem die Option, sich von einem Abgasskandal-Experten über die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren zu lassen – ebenfalls kostenlos und komplett unverbindlich.