BGH-Dieselsenat: Kredit-Klausel von Mercedes-Benz ist unwirksam

25. Apr
Am Bundesgerichtshof wurde aktuell eine Entscheidung verkündet, die Verbrauchern vor allem im Mercedes-Benz-Dieselskandal den Rücken stärkt. Was genau entschieden wurde, erklären wir von VerbraucherHammer nachfolgend.

Zehntausende Halter von manipulierten Mercedes-Fahrzeugen fordern wegen des Abgasskandals Schadensersatz von dem Stuttgarter Autobauer. Wer sein Diesel-Fahrzeug mit einem Darlehen der Mercedes-Benz Bank finanziert hat, stieß dabei jedoch auf Herausforderungen. Die Autobank wollte die Durchsetzung von entsprechenden Rechtsansprüchen nämlich mit einer Klausel in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen verhindern. Der eigens für den Dieselskandal eingerichtete VIa. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entsprechende Kredit-Klauseln nun jedoch für unwirksam erklärt.

BGH stärkt Verbraucherrechte und verweist Diesel-Verfahren zurück an Oberlandesgericht

Konkret taucht in den Finanzierungsverträgen der Mercedes-Benz Bank regelmäßig die Formulierung auf, dass Darlehensnehmer unter anderem alle gegenwertigen und zukünftigen Ansprüche gegen Daimler (mittlerweile Mercedes-Benz Group) unabhängig von dem jeweiligen Rechtsgrund abtreten.

Das hatte zur Folge, dass das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eine Schadensersatzklage im Zusammenhang mit dem Abgasskandal mit Verweis auf diese Klausel abwies. Der betroffene Kläger ging allerdings gegen diese Entscheidung vor und bekam nun am Bundesgerichtshof Recht. Die Vorsitzende Richterin verkündete, dass die Finanzierungsklausel unwirksam sei und das Verfahren deshalb an das Berufungsgericht zurückverwiesen werde.

Mercedes-Abgasskandal: Gute Aussichten auf Schadensersatz

Am OLG Stuttgart muss nun geklärt werden, ob der Kläger tatsächlich wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz hat. Dabei stehen die Chancen auf ein verbraucherfreundliches Urteil so gut wie nie zuvor. Die Richter am Bundesgerichtshof werden nämlich möglicherweise schon in den kommenden Wochen ein Grundsatzurteil im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen wegen des Mercedes-Abgasskandals fällen.

Zwar verkündeten die BGH-Richter in der Vergangenheit, dass Mercedes im Zusammenhang mit dem Abgasskandal möglicherweise keine vorsätzliche Schädigung nachgewiesen werden kann und Schadensersatzansprüche in der Sache deshalb nicht bestehen. Doch am Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde kürzlich entschieden, dass in der Sache selbst bei fahrlässiger Schädigung durch die verantwortlichen Fahrzeughersteller Anspruch auf Schadensersatz besteht.

Dementsprechend müssen die BGH-Richter nun ihre bisherige Rechtsprechung zum Abgasskandal noch einmal überdenken. Hierfür haben diese am 8. Mai gleich mehrere Verfahren terminiert. In einer Verhandlung geht es auch um die Manipulationen von Mercedes. Ein Urteil, das wohl endgültig für Rechtssicherheit in der Sache sorgt, könnte noch am selben Tag verkündet werden.

Abgasskandal: VerbraucherHammer prüft Ansprüche kostenfrei

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge bringen auf dem Gebrauchtwagenmarkt im Normalfall nachweislich weniger Geld ein als vergleichbare PKW-Modelle, die nicht illegal manipuliert wurden. Zudem können die Diesel-Autos wegen der Manipulationen auch mittelfristige Folgeschäden erleiden. Nicht zuletzt deshalb können die Besitzer dieser Fahrzeuge Entschädigungsansprüche geltend machen, sofern sie zum Kaufzeitpunkt nichts von den Manipulationen wussten.

Ob Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals bestehen und wie hoch diese ausfallen, können Diesel-Halter in wenigen Schritten mit dem Chat-Formular von VerbraucherHammer prüfen. Dieser Service ist komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung oder Ähnliches möglich. Im Anschluss besteht zudem die Option, sich von einem Abgasskandal-Experten über die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren zu lassen – ebenfalls kostenlos und komplett unverbindlich.

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