BGH-Diesel-Termin zu weiterem VW-Motor wurde verschoben

28. Jun
Am Bundesgerichtshof wollten die verantwortlichen Richter eigentlich zeitnah klären, ob auch die Halter von VW-Fahrzeugen, in denen der Diesel-Motor EA288 verbaut wurde, Anspruch auf Schadensersatz haben. Doch der Termin wurde kurzfristig abgesagt. Woran kann das liegen?

Der VW-Diesel-Motor des Typs EA189 wurde nachweislich manipuliert. Vor zwei Jahren entschieden die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) deshalb, dass betroffene Fahrzeughalter Anspruch auf Schadensersatz haben. In dieser Woche wollten sich die BGH-Richter nun mit einem weiteren VW-Motor befassen, der möglicherweise ebenfalls manipuliert wurde. Allerdings wurde der Termin kurzfristig abgesagt.

Ist der EA288-Motor auch vom Abgasskandal betroffen?

Am 30. Juni 2022 sollten die BGH-Richter eigentlich klären, ob auch die Halter von manipulierten VW-Fahrzeugen, die den EA288-Motor enthalten, Anspruch auf Schadensersatz haben. Dieser Motor gilt als direkter Nachfolger des EA189-Motors. Allerdings beteuerte VW immer wieder, dass der EA288-Motor nicht in den Abgasskandal involviert wurde. Die Ergebnisse von unabhängigen Abgastests sprechen jedoch eine andere Sprache.

So sollen auch Fahrzeuge, die den EA288-Motor enthalten, im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen und nur während amtlicher Abgastests wirklich sauber sein. Ob betroffene PKW-Halter deshalb Anspruch auf Schadensersatz haben, könnte auch von einem baldigen Urteil am Europäischen Gerichtshof (EuGH) abhängen. Möglicherweise wurde der aktuelle Verhandlungstermin am deutschen Bundesgerichtshof deshalb verschoben.

Baldiges EuGH-Urteil könnte für mehr Klarheit im Abgasskandal sorgen

Bislang gehen viele Prozessbeobachter davon aus, dass die BGH-Richter die Manipulation des EA288-Motors als fahrlässig und nicht als sittenwidrig einstufen. Das ist insofern relevant, da die BGH-Richter bereits in der Vergangenheit verkündet haben, dass sie Schadensersatzansprüche bei einer fahrlässigen Manipulation nicht für gerechtfertigt halten.

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof hat jedoch kürzlich in einem Schlussantrag das genaue Gegenteil verkündet. Schließlich haben betroffene Fahrzeughalter auch im Fall einer fahrlässigen Manipulation ein nicht mangelfreies Auto erworben.

Sollten die EuGH-Richter sich in ihrem für September angekündigten Urteil dieser Meinung anschließen, müsste auch der BGH seine bisherige Rechtsauffassung noch einmal revidieren. Der EuGH bildet nämlich Europas oberste Instanz, wenn es um Zivilrecht geht. Insofern unterstehen auch die BGH-Richter den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes.

EA288-Verhandlung im Herbst? Das sollten betroffene Fahrzeughalter nun beachten

Es ist es also unwahrscheinlich, dass die BGH-Richter zunächst die Entscheidung am Europäischen Gerichtshof abwarten und sich dann frühestens im Oktober mit dem verschobenen EA288-Termin befassen. Betroffene Fahrzeughalter, die ihre Rechtsansprüche in der Sache bislang noch nicht durchgesetzt haben, sollten sich aber dennoch bereits vorab über ihre rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren.

Das liegt einerseits daran, dass die juristischen Signale in der Sache verbraucherfreundlich ausfallen. Andererseits sinkt der individuelle Entschädigungsanspruch jedes Klägers mit jedem Kilometer, den das betroffene Fahrzeug zurücklegt. Daher ist es nur sinnvoll, möglichst frühzeitig abzuwägen, ob bestehende Rechtsansprüche wegen des Abgasskandals durchgesetzt werden sollen.

Ob Verbraucher wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben, können diese in wenigen Schritten mit dem Chat-Formular von VerbraucherHammer prüfen. Dieser Service ist komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung oder Ähnliches möglich. Im Anschluss besteht zudem die Option, sich von einem Abgasskandal-Experten über die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren zu lassen – ebenfalls kostenlos und komplett unverbindlich.

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