Abgasskandal-Ansprüche von Leasingnehmern: BGH schafft Klarheit

26. Apr
Können auch Leasingnehmer wegen des Abgasskandals Schadensersatzansprüche geltend machen? Mit dieser Frage hat sich Der Bundesgerichtshof kürzlich befasst. Was dabei herauskam, erklären wir von VerbraucherHammer hier.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der vergangenen Woche entschieden, dass Leasingnehmer wegen des Abgasskandals nur dann Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn diese ihr Auto nach Ablauf des Leasingvertrages übernommen haben. Allerdings besteht selbst im Falle einer Fahrzeugübernahme kein Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Kauf nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals erfolgte.

Kein Schadensersatz bei “Kauf in Kenntnis”

Vor dem Bundesgerichtshof hatten drei PKW-Besitzer geklagt. Sie alle hatten ein Auto, das den illegal manipulierten VW-Motor EA189 enthält, geleast und nach Ablauf des Leasingvertrages übernommen. Dennoch erhalten zwei der Kläger keinen Schadensersatz von VW, da diese ihr Auto erst im August 2016 bzw. im März 2018 gekauft haben. Der VW-Abgasskandal flog allerdings bereits im Herbst 2015 auf.

Bereits in der Vergangenheit hatten die BGH-Richter entschieden, dass wegen des Abgasskandals keine Schadensersatzansprüche bestehen, wenn das manipulierte Fahrzeug nach dem Bekanntwerden des Skandals gekauft wurde. Schließlich war der Fahrzeugmangel zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt, weshalb nicht länger von Betrug gesprochen werden kann.

BGH spricht Leasingnehmerin Schadensersatz zu

Die dritte Klägerin hatte ihr Fahrzeug allerdings bereits im Juni 2013 übernommen. Insofern sprachen die BGH-Richter ihr auch Schadensersatz zu. Allerdings machten die BGH-Richter diesbezüglich klar, dass eine Erstattung der Leasingraten nicht in Frage komme. Schließlich konnte das Fahrzeug, während es geleast wurde, trotz der Manipulation genutzt werden.

Konkret erhält die Klägerin also eine Entschädigung in Höhe des gezahlten Kaufpreises sowie Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt, an dem sie die Klage eingereicht hat. Die Laufleistung ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme muss sich die Klägerin zudem in Form einer sogenannten Nutzungsentschädigung von der fälligen Entschädigungssumme abziehen lassen. Dadurch soll der Wertverlust, der auch ohne den Abgasskandal zustande gekommen wäre, beziffert werden.

BGH muss sich zeitnah mit weiterer Leasing-Konstellation befassen

Es ist das erste Mal, dass der BGH einer Leasingnehmerin Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals zugesprochen hat. Vor einigen Monaten entschieden die BGH-Richter noch, dass Leasingnehmer, die ihr Fahrzeug nicht übernommen haben, wegen des Abgasskandals keinen finanziellen Nachteil hatten und deshalb auch keinen Anspruch auf Schadensersatz hätten.

Unklar ist bislang noch, ob Leasingnehmer, die eine Fahrzeugübernahme bereits zu Beginn der Leasingvertrages zugestimmt haben, ihr Fahrzeug aber erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals übernommen haben, Anspruch auf Schadensersatz haben. Diesbezüglich kann aber davon ausgegangen werden, dass sich die BGH-Richter in Zukunft verbraucherfreundlich positionieren werden. Schließlich erfüllen Verbraucher in diesem Fall nur ihre vertraglichen Verpflichtungen, die sie bereits vor dem Bekanntwerden des Skandals eingegangen sind.

Abgasskandal betrifft die gesamte Autoindustrie: Jetzt Anspruch prüfen

Der Abgasskandal betrifft im Prinzip die gesamte Automobilindustrie. Neben Volkswagen und dessen Tochterfirmen Audi, Seat, Skoda und Porsche haben auch Hersteller wie Mercedes-Benz, Opel und Fiat ihre Diesel-Fahrzeuge illegal manipuliert. Betroffene PKW-Halter haben deshalb Anspruch auf Schadensersatz, da ihr Auto zum Kaufzeitpunkt nicht frei von Mangeln war und der Kaufpreis dementsprechend eigentlich hätte niedriger ausfallen müssen.

Ob Verbraucher wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben, können diese in wenigen Schritten mit dem Chat-Formular von VerbraucherHammer prüfen. Dieser Service ist komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung oder Ähnliches möglich. Im Anschluss besteht zudem die Option, sich von einem Abgasskandal-Experten über die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren zu lassen – ebenfalls kostenlos und komplett unverbindlich.

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